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Jahressteuergesetz 2022: Referentenentwurf veröffentlicht

01.08.2022

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat den Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2022 veröffentlicht.

In verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts habe sich fachlich notwendiger Gesetzgebungsbedarf ergeben, erläutert das Ministerium. Dies betreffe insbesondere notwendige Anpassungen an EU-Recht und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes sowie Reaktionen auf Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Darüber bestehe ein Erfordernis zur Umsetzung eines unvermeidlich entstandenen technischen Regelungsbedarfs. Hierzu gehörten Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen, Folgeänderungen, Anpassungen aufgrund von vorangegangenen Gesetzesänderungen und Fehlerkorrekturen.

Laut BMF geht es insbesondere um folgende Maßnahmen:

  • Schaffung einer Rechtsgrundlage zum Aufbau eines direkten Auszahlungsweges für öffentliche Leistungen unter Nutzung der steuerlichen Identifikationsnummer, § 139b Abgabenordnung (AO)

  • weitgehende Abschaffung Registerfälle für die Zukunft und rückwirkende Abschaffung Registerfälle für Drittlizenzen (Ausnahme: § 10 Steueroasen-Abwehrgesetz), § 49 Einkommensteuergesetz (EStG)

  • Aufhebung der Begrenzung des Spitzensteuersatzes auf 42 Prozent für die Gewinneinkünfte des Jahres 2007 zur Umsetzung der Vorgaben des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts 2 BvL 1/13, § 32c EStG

  • Anhebung des linearen AfA-Satzes für die Abschreibung von Wohngebäuden auf drei Prozent, § 7 Absatz 4 EStG

  • vollständiger Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen ab 2023, § 10 Absatz 3 EStG

  • Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags, § 20 Absatz 9 EStG

  • Anhebung des Ausbildungsfreibetrags, § 33a EStG

  • Steuerfreistellung des Grundrentenzuschlages

  • Vollendung der Familienkassenreform, § 72 EStG, § 5 Finanzverwaltungsgesetz

  • Verfahrensverbesserungen bei der Riester-Förderung

  • Anpassung der Vorschriften der Grundbesitzbewertung nach dem Sechsten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes an die Immobilienwertermittlungsverordnung vom 14.07.2021

Im Bereich der Umsatzsteuer seien folgende Maßnahmen geplant:

  • Schaffung einer nationalen Vorschrift zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/284 des Rates vom 18.02.2020 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG im Hinblick auf die Einführung bestimmter Anforderungen für Zahlungsdienstleister

  • Umsetzung der Verpflichtung zur elektronischen Bereitstellung über Verwaltungsportale nach dem Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz) vom 14.08.2017 (BGBl. I Seite 3122, 3138)

Zudem wird laut BMF weiterem fachlich gebotenen Regelungsbedarf im Steuerrecht nachgekommen. Dazu gehörten insbesondere die Klarstellung von Zweifelsfragen sowie Folgeänderungen, Fehlerkorrekturen und sonstiger redaktioneller Änderungsbedarf.

Der Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes ist als pdf-Datei auf den Seiten des BMF (www.bundesfinanzministerium.de) veröffentlicht.

Bundesfinanzministerium, PM vom 28.07.2022

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