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Jahresabschlüsse 2024: Steuerzahlerbund fordert längere Offenlegungsfrist
Steuerberater sollten mehr entlastet werden. Deshalb fordertder Bund der Steuerzahler (BdSt) von der Politik, dass die Offenlegungspflichtfür Jahresabschlüsse 2024 von kleineren und mittleren Kapitalgesellschaften(nach §§ 325 ff. Handelsgesetzbuch – HGB) verlängert wird.
Zum Vergleich zieht der BdSt die Frist-Verlängerungen fürdie Abgabe von Steuererklärungen an die Finanzämter heran. Auch wenn das fürSteuerberatungskanzleien nach wie vor hilfreich sei, macht BdSt-PräsidentReiner Holznagel in einem Brief an Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) deutlich,"dass trotz aller Bemühungen und Mehrstunden, die in den Unternehmen undKanzleien geleistet wurden, die verlängerten Erklärungsfristen nach derAbgabenordnung allein nicht reichen". Schließlich sei die Belastung immernoch zu hoch, so Holznagel mit Blick auf die zahlreichen Beratungen zurGrundsteuer oder zu Endabrechnungen von Coronahilfen, den Fachkräftemangelsowie die zunehmende Zahl von Menschen, die zur Abgabe verpflichtet sind undteils kurzfristige Unterstützung benötigen.
In seinem Schreiben an die Ministerin macht BdSt-PräsidentHolznagel auf die Problematik der unterschiedlichen Fristenregelungenaufmerksam. "Damit auch künftig die Belange der Beteiligten angemessenberücksichtigt werden, wäre gleichlaufend mit der verlängertenSteuererklärungsfrist ein erneuter Zeitnachlass bei der Offenlegung nach HGBsinnvoll." Die Frist für das Geschäftsjahr 2024 ende bereits am 31.12.2025.Eine verspätete Offenlegung von Jahresberichten sollte nicht sanktioniertwerden, so der BdSt, wenn die Offenlegung zumindest bis April 2026 erfolgt.
Bund der Steuerzahler e.V., PM vom 28.11.2025