"Investitionsbooster": Bundesrat fordert Ausgleich für Steuerausfälle
Die Länder haben die Pläne der Bundesregierung für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland geprüft. In ihrer am 13.06.2025 beschlossenen Stellungnahme verweisen sie auf die erheblichen Steuerausfälle durch die geplanten Maßnahmen.
In seiner Stellungnahme begrüßt der Bundesrat nachdrücklich das Ziel der Bundesregierung, kurzfristig Wachstumsimpulse zu setzen und Unternehmen in der Breite zu fördern. Dies sei notwendig, um die Wachstumsschwäche der deutschen Wirtschaft zu überwinden.
Die im Gesetzentwurf geplanten Maßnahmen führten jedoch zu erheblichen Steuerausfällen. Von diesen müssten Länder und Kommunen in den nächsten fünf Jahren rund zwei Drittel tragen. Dabei handele es sich um mehr als 30 Milliarden Euro. Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat die Finanzierung der notwendigen Aufgaben von Ländern und Kommunen gefährdet. Daher müsse sich der Bund mit den Ländern über die Höhe der tragbaren Belastungen verständigen.
Die Länder fordern die Bundesregierung auf, im weiteren Gesetzgebungsverfahren einen Ausgleich für die Belastungen der kommunalen Haushalte zu schaffen. Schließlich werde im Koalitionsvertrag von Union und SPD der Finanzierung der Gemeinden zurecht eine herausragende Bedeutung beigemessen.
Die Bundesregierung möchte mit ihrem Gesetzentwurf kurzfristig Änderungen im Steuerrecht umsetzen, um Deutschland auf Wachstumskurs zu bringen und die Wettbewerbsfähigkeit des Landes zu stärken. Durch das Gesetz würden gezielte Investitionsanreize mit flächendeckenden Entlastungen verbunden, heißt es in der Begründung.
Zu den geplanten Maßnahmen gehören höhere Abschreibungen von jeweils 30 Prozent für Investitionen in den nächsten drei Jahren auf so genannte Ausrüstungsinvestitionen, wie neue Maschinen, Geräte und Fahrzeuge. Hinzu kommen die schrittweise Senkung der Unternehmenssteuern, Entlastungen bei der Beschaffung von Elektro-Dienstwagen sowie eine Ausweitung der Forschungszulage.
Die Stellungnahme wird der Bundesregierung zur Gegenäußerung und dann dem Bundestag weitergeleitet. Wenn der Bundestag das Gesetz verabschiedet hat, ist erneut der Bundesrat am Zug, der dann entscheidet, ob er dem Gesetz zustimmt.
Bundesrat, PM vom 13.06.2025