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Inflation: Entlastungen kommen bei Verbrauchern nur bedingt an

10.03.2022

In Anbetracht der aktuellen Preisanstiege hat die Bundesregierung Entlastungen für die breite Bevölkerung angekündigt. Eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) zeigt, was die Entlastungen konkret bedeuten. Kaufkraftverluste könnten nur teilweise kompensiert werden.

Das Entlastungspaket der Koalition beinhalte die Abschaffung der EEG-Umlage, die Anhebung des Grundfreibetrags und eine höhere Pendlerpauschale. Der IW habe nun berechnet, wie viel tatsächlich bei den Verbrauchern ankommt. Ein Single mit einem zu versteuernden Haushaltsbruttoeinkommen von 50.000 Euro habe demnach 2022 rund 170 Euro mehr zur Verfügung. Bei einer Alleinverdiener-Familie mit gleichem Einkommen seien es rund 266 Euro.

Auf das Jahr gerechnet sollen die Steuerzahler insgesamt Entlastungen in Höhe von zwölf Milliarden Euro erhalten. Die Abschaffung der EEG-Umlage ab Anfang Juli ist laut IW mit Kosten von circa sieben Milliarden Euro der größte Posten. Für die Verbraucher mache dies aber nur einen geringen Unterschied: So ergebe sich für einen Single-Haushalt eine Entlastung von lediglich 34 Euro in diesem Jahr. Haushalte in Einfamilienhäusern hätten in der Regel einen höheren Stromverbrauch und würden somit stärker entlastet: Eine Familie mit vier Personen müsste daher rund 76 Euro weniger zahlen. Wie stark die Verbraucher von diesem Ausgleich tatsächlich profitieren, hänge allerdings davon ab, ob die Energieversorger die Entlastung komplett weitergeben. "Aufgrund der hohen Energiepreise wird der Wegfall der EEG-Umlage die Verbraucher nicht ausreichend kompensieren", sagt IW-Ökonom Martin Beznoska.

Stärker bemerkbar machten sich hingegen die geplanten Steuerentlastungen: Mit der Anhebung des Grundfreibetrags sowie der Werbungskostenpauschale habe eine Alleinverdiener-Familie mit einem Bruttojahreseinkommen von 50.000 Euro 190 Euro mehr zur Verfügung – bei einem Einpersonenhaushalt sind es 137 Euro. "Das Ziel, Entlastung für die Bevölkerung zu schaffen, ist richtig", so Beznoska. Die inflationsbedingten Kaufkraftverluste könnten auf diese Weise aber bei Weitem nicht ausgeglichen werden.

Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW), PM vom 07.03.2022

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