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Inflation: Bayern will Auswirkungen auf Haushalte abmildern

11.10.2021

Nach dem Willen Bayerns soll die Länderkammer die Bundesregierung vor dem Hintergrund der aktuell hohen Inflationsrate zu Entlastungsmaßnahmen für Sparer sowie Privathaushalte auffordern. Einen entsprechenden Entschließungsantrag stellte Bayern am 08.10.2021 im Bundesrat vor – er wurde in die Fachausschüsse überwiesen.

Mit 3,9 Prozent im August 2021 habe die Inflationsrate in Deutschland den höchsten Stand seit Dezember 1993 erreicht. Im weiteren Jahresverlauf sei keine Abschwächung der Inflationsdynamik zu erwarten, warnt Bayern.

Hohe Inflationsraten stellten insbesondere Haushalte mit geringerem bis mittlerem Einkommen vor enorme Herausforderungen. Kleinsparer könnten sich gegen die schrittweise Entwertung von Sparguthaben durch die niedrigen Zinsen kaum absichern. Die Einkommen der Verbraucher und die kapitalgedeckte Altersvorsorge verlören real weiter an Wert. Das Zusammentreffen von hohen Inflationsraten und Zinsen nahe und unter null verstärkten diese Entwertung noch einmal. Gleichzeitig führten überdurchschnittliche Preissteigerungen zu erheblichen Mehrbelastungen für die Haushalte, insbesondere die Energiekosten erreichten Höchststände.

Zwar sei die Inflationsbekämpfung in erster Linie Aufgabe der Europäischen Zentralbank. Da aber angesichts der fragilen wirtschaftlichen Erholung und der angespannten fiskalischen Lage im Euroraum nicht mit einer kurzfristigen Straffung der Geldpolitik zu rechnen sei, seien auch Bund und Länder gefordert, zu reagieren.

Vor diesem Hintergrund hält Bayern ein schnelles Handeln zum Schutz der Sparer sowie zur Entlastung von Haushalten insbesondere mit kleinen und mittleren Einkommen für geboten, um eine weitere Verunsicherung in der Bevölkerung zu verhindern und das Vertrauen in die Stabilität des Geldes zu erhalten.

Der Bundesrat solle daher die Bundesregierung auffordern, eine Initiative zur Verbesserung der steuerlichen Bedingungen für Sparer zu ergreifen – zum Beispiel durch Anhebung des Sparerpauschbetrages, Wiedereinführung einer Spekulationsfrist bei der Veräußerung langfristiger Kapitalanlagen im Privatvermögen und Wiedereinführung einer vollständigen Steuerbefreiung für Erträge aus Einmalauszahlungen von Lebensversicherungen.

Außerdem solle der Bundesrat die Bundesregierung auffordern, die inflationstreibende Wirkung des in den kommenden Jahren weiter steigenden nationalen CO2-Preises durch eine parallele Entlastung der Haushalte bei den Energiekosten etwa über eine Absenkung der Stromsteuer und der EEG-Umlage sowie eine Koppelung der Höhe der Pendlerpauschale an die Entwicklung der Kraftstoffpreise zu kompensieren.

Sobald der federführende Finanzausschuss und die mitberatenden Ausschüsse (Umwelt und Wirtschaft) ihre Beratungen abgeschlossen haben, stimmt das Bundesratsplenum über die Initiative ab.

Bundesrat, PM vom 08.10.2021

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