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Im Kabinett beschlossen: Innovationen durch KI fördern

12.02.2026

Das Bundeskabinett hat beschlossen, wie die Vorgaben aus dereuropäischen KI-Verordnung umgesetzt werden sollen. Das Ziel: eininnovationsfreundlicher und verlässlicher Rechtsrahmen für KünstlicheIntelligenz in Deutschland. 

Die Bundesregierung will dafür sorgen, dass der StandortDeutschland die Chancen Künstlicher Intelligenz voll ausschöpfen kann. DasKabinett hat dazu einen Gesetzentwurf zur Durchführung dereuropäischen KI-Verordnung beschlossen.

Der Entwurf legt fest, welche nationalen Behörden des Bundesund der Länder für die Marktüberwachung und Notifizierung von KI-Systemenzuständig sind. Er regelt deren Zusammenarbeit und schafft klareAnsprechpartner für Unternehmen. Dabei wird laut Regierung auf bestehendeStrukturen und behördliche Expertise zurückgegriffen, um Doppelarbeit zuvermeiden und bewährte Fachkompetenz zu nutzen.

Kernelement des Entwurfs ist die zentrale Rolle derBundesnetzagentur. Dort soll ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum entstehen.Dieses soll die KI-Expertise zentral bündeln, sie anderen Behörden zurVerfügung stellen und Informationen für Unternehmen bieten. 

Die Bundesnetzagentur soll auch Aufgaben bei derInnovationsförderung erhalten: Insbesondere soll sie mindestens einKI-Reallabor einrichten, um dort innovative KI-Systeme testen zukönnen. 

Bundesregierung, PM vom 11.02.2026

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