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Im Finanzausschuss: Debatte über Steuerentlastungen und Pflegebudget
Der Finanzausschuss des Bundestages hat am 09.10.2024 über die Entwürfe des Steuerfortentwicklungsgesetzes (BT-Drs. 20/12778) und des Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 (BT-Drs. 20/12783) der Bundesregierung mit vier Änderungsanträgen der Regierungsfraktionen beraten. Dabei gab es auch einen Appell an den Gesundheitsausschuss.
Anlass ist die geplante Teilzeitaufstockungsprämie. Mit dieser sollen erhöhte Zuschläge für Teilzeitkräfte steuerfrei werden, die dauerhaft mehr arbeiten. Aus der CDU/CSU-Fraktion wurde darauf hingewiesen, dass Krankenhäuser solche Zuschläge nicht von den Krankenkassen refinanziert bekämen. Im Rahmen des Pflegebudgets bezahlten die Kassen lediglich Tariflöhne. Damit könne die Maßnahme ausgerechnet in der Krankenpflege ins Leere laufen – einem Bereich, der von einer hohen Teilzeitquote geprägt sei und der eigentlich mit der Maßnahme adressiert werden solle, so die Warnung aus der Unionsfraktion.
Geprüft werde derzeit noch die generelle Steuerfreiheit von Zuschlägen auf geleistete Überstunden, berichtete die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium Katja Hessel (FDP). Es gehe dabei aber nicht darum, die Entlohnung von Überstunden generell steuerlich zu befreien. Das wurde auch vonseiten der SPD-Fraktion betont.
Diese bezifferte die Entlastungswirkung der beiden Gesetze für Bürger und Unternehmen auf 21 Milliarden Euro. Aus ihrer Sicht bestätigten die Sachverständigen in der Anhörung am 07.10.2024, dass die Überführung der bisherigen Steuerklassen III und V für Verheiratete in die Klasse IV mit Faktorverfahren sinnvoll sei.
Die Unionsfraktion lehnt genau das ab. Sie bezweifelt, dass das in diesem Zusammenhang geplante standardisierte Verfahren funktionieren werde. Begrüßt wurde dagegen die geplante Erhöhung der steuerlichen Freibeträge. Dies sei allerdings keine Entlastung, sondern "eine gebotene Verhinderung von Mehrbelastung". Positiv bewertet wurde auch ein Änderungsantrag, nach dem die Bemessungsgrenzen bei der steuerlichen Förderung von elektrisch betriebenen Dienstwagen steigen sollen. Hier will die Ampel-Koalition die Grenze des Bruttolistenpreises von 70.000 auf 95.000 Euro erhöhen und Abschreibungsmöglichkeiten verbessern. Aus der Unionsfraktion kam dazu der Vorschlag, die Obergrenze gänzlich zu streichen. Dies würde der Entbürokratisierung und der Stärkung der deutschen Automobilwirtschaft dienen.
Hingewiesen wurde noch darauf, dass die Entlastung von 21 Milliarden Euro sich auf vier Jahre verteile. Unterm Strich werde die Mittelschicht aufgrund der steigenden Sozialabgaben belastet.
Widerspruch dazu kam vonseiten der Grünen-Fraktion: Eine vierköpfige Familie werde um 1.500 Euro pro Jahr entlastet. Außerdem werde mit der Wachstumsinitiative kurzfristig ein Wachstumsimpuls für die Volkswirtschaft von 0,4 Prozent des Bruttoinlandsproduktes gesetzt, langfristig von 0,8 Prozent. Das gelinge vor allem, wenn Anreize für mehr Beschäftigung gesetzt würden. Auch die Fraktion von Bündnis90/Die Grünen verwies auf die Anhörung, in der diesbezüglich auch das Thema einer verbesserten Betreuung von Kindern angemahnt worden sei.
Ebenfalls auf die Expertenanhörung bezog sich die FDP-Fraktion. Viele Maßnahmen in den beiden Gesetzentwürfen seien dort positiv bewertet worden. Wichtig sei der Ausgleich der Kalten Progression, denn der Staat solle nicht von einer höheren Inflation profitieren. Die Liberalen hoben auch hervor, dass Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung künftig steuerfrei ausgezahlt werden dürfen. Mit dieser Änderung sollen Anreize für versicherungsfreie Beschäftigte im Rentenalter gesetzt werden. Ein Änderungsantrag der Ampel-Fraktionen bezieht sich darauf.
Die FDP-Abgeordneten machten deutlich, dass sie sich weitere Investitionsanreize für Unternehmen vorstellen könnten, insbesondere eine höhere und entfristete degressive Abschreibung. Verwunderung wurde gezeigt, dass der Bundesrat mit seinen mehrheitlich unionsgeführten Ländern die im Gesetzentwurf geplante Anzeigenpflicht für Unternehmen bei nationaler Steuergestaltung nicht in seiner Stellungnahme kritisiert habe.
Für die AfD-Fraktion ändern die geplanten steuerlichen Entlastungen nichts an der Gesamtsituation der strauchelnden deutschen Wirtschaft. Sie spricht sich unter anderem für eine Indexierung der steuerlichen Freibeträge aus, sodass diese automatisch mit der Inflation steigen. Das würde für die Beteiligten Berechenbarkeit schaffen. Kritisiert wurde die geplante Änderung der Gemeinnützigkeit. Künftig sollen gemeinnützige Vereine sich gelegentlich politisch äußern dürfen ohne Schaden für ihren steuerlichen Gemeinnützigkeitsstatus. Es sei dabei nicht klar, was gelegentlich bedeute. Die AfD warnt vor einer Politisierung der Zivilgesellschaft.
Für die Gruppe Die Linke geht die steuerliche Entlastung zu weit. Vom Ausgleich der Kalten Progression profitierten vor allem Gut- und Besserverdiener. Wer die Mitte der Gesellschaft entlasten wolle, solle die Sozialabgaben senken. Das würde dann auch vor allem den Bundeshaushalt treffen, nicht wie jetzt zu erheblichem Teil die Länder. Diese könnten die Steuermindereinnahmen, die mit den Gesetzentwürfen einhergehen, nicht tragen. Die Linke verlangt Kompensationen.
Sie kritisierte ferner die Ausweitung des Dienstwagenprivilegs. Es wäre besser gewesen, dieses Geld für das Deutschlandticket zu nutzen, hieß es mit Blick auf zu erwartende Preiserhöhungen dort.
Deutscher Bundestag, PM vom 09.10.2024