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IDW zu Änderung des Steuerberatungsgesetzes: Unabhängigkeit von Wirtschaftsprüfern ist sichergestellt
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat zum Referentenentwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes Stellung genommen.
Gemäß § 55a Absatz 1 Satz 3 des Entwurfs sollen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (WPG) künftig neben den Anerkennungsvoraussetzungen des § 28 Wirtschaftsprüferordnung (WPO) auch die Anerkennungsvoraussetzungen des § 53 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 StBerG erfüllen müssen, um Gesellschafter einer steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaft sein zu dürfen.
Dazu merkt das IDW gegenüber dem Bundesfinanzministerium an, dass in der Gesetzesbegründung unzutreffend suggeriert werde, das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer würde die Unabhängigkeit der Berufsausübung nicht hinreichend gewährleisten und sei nicht dazu in der Lage, eine unangemessene Einflussnahme berufsfremder mittelbarer Gesellschafter zu verhindern. Die Unabhängigkeit von Wirtschaftsprüfern werde jedoch, so das IDW, durch die strengen berufsrechtlichen Vorgaben sichergestellt. Davon gehe auch die herrschende Meinung im Schrifttum aus.
Darüber hinaus hätten Berufsangehörige ein internes Qualitätssicherungssystem zu schaffen, das die Einhaltung der Berufspflichten gewährleistet. Diese grundlegenden Anforderungen an die Berufsausübung und Qualitätssicherung würden gemäß § 56 Absatz 1 WPO auf Wirtschaftsprüfungsgesellschaften übertragen.
Im Übrigen hält es das IDW für fraglich, ob die geplante Änderung des StBerG europarechtskonform und mit den Vorgaben der EU-Abschlussprüferrichtlinie in Einklang zu bringen ist.
Institut der Wirtschaftsprüfer, PM vom 23.09.2025