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Hundesteuer: Steuerzahlerbund Rheinland-Pfalz fordert Abschaffung
Hunde könne sehr teuer werden. Dieses Fazit zieht der Bund der Steuerzahler (BdSt) Rheinland-Pfalz aus seinem Hundesteuer-Vergleich für das Jahr 2025. Je nach Anzahl, Hunderasse und Wohnort ergäben sich in Rheinland-Pfalz teils extreme Unterschiede bei der Steuer für die Vierbeiner – bis zu 1.680 Euro je Hund seien möglich. Der BdSt nimmt dies zum Anlass, einmal mehr die Abschaffung der Hundesteuer zu fordern. Sie sei eine überflüssige Bagatellsteuer.
Deutschland zeichne sich nicht nur durch hohe Steuerlasten, sondern auch durch eine große Steuervielfalt aus. Einmal erhoben, sei es eine schlechte Tradition, an vorhandenen Steuern festzuhalten. Dazu gehöre auch die Hundesteuer, die bereits im Mittelalter als "Hundekorn" erhoben worden sei. Heutzutage sei die Hundesteuer kaum mehr als eine aufkommensschwache Bagatellsteuer, die so der BdSt, in der Regel weit unter einem Prozent der kommunalen Steuereinnahmen ausmacht.
Jede Gemeinde könne den Hundesteuersatz selbst bestimmen. Daher hänge es vom Wohnort ab, ob ein Hund niedrig oder hoch besteuert wird. In Rheinland-Pfalz steige in 40 der 50 betrachteten Kommunen der Steuersatz mit weiteren im Besitz befindlichen Hunden an. Die Kommunalpolitik erhoffe sich so eine Lenkungswirkung, damit Hundefreunde die Anzahl ihrer Vierbeiner einschränken. Zudem erhöben 38 der 50 rheinland-pfälzischen Kommunen eine besonders erhöhte Steuer auf Hunderassen, die als gefährlich gelten – die so genannte Kampfhundesteuer. Eine einheitliche Besteuerung – unabhängig von Rasse und Anzahl der gehaltenen Hunde – kommt laut BdSt höchst selten vor: Nur Neuwied mit 96 Euro und Bad Kreuznach mit 108 Euro differenzierten den Steuersatz pro Hund nicht.
Werden die 50 größten rheinland-pfälzischen Städte und Gemeinden in Bezug auf den ersten "normalen" Hund betrachtet, so sei die Landeshauptstadt Mainz mit 186 Euro pro Jahr am teuersten. Auf Platz 2 folge Ludwigshafen mit 145 Euro je Hund. Den dritten Platz teilten sich mit jeweils 144 Euro pro Jahr Landau und Worms. Am günstigsten hätten es Hundebesitzer in Nieder-Olm mit jährlich 45 Euro, dicht gefolgt von Böhl-Iggelheim mit 50 Euro und Montabaur mit 51 Euro im Jahr.
Wer sich einen zweiten "normalen" Hund zulegt, müsse oft tiefer in die Tasche greifen. Mainz verlange mit 216 Euro pro Jahr wieder am meisten. Danach folgten Worms mit 204 Euro und Ludwigshafen mit 180 Euro. Am günstigsten sei der Zweithund in Nieder-Olm und Betzdorf mit je 60 Euro pro Jahr, dicht gefolgt von Montabaur mit 66 Euro pro Jahr.
Bei den so genannten Kampfhunden gibt es laut BdSt vielerorts eine besonders hohe Besteuerung. Niedrige Werte im Vergleich zeigten hingegen oftmals an, dass keine erhöhte Steuer für gefährliche Hunde erhoben wird. Am teuersten sei die Haltung eines Kampfhundes in Morbach mit 1.250 Euro pro Jahr. Mit weitem Abstand folgten Ludwigshafen mit 840 Euro und Wittlich mit 800 Euro. Die niedrigsten Steuersätze gebe es in Böhl-Iggelheim mit 50 Euro, in Montabaur mit 51 Euro und in Mutterstadt mit 60 Euro pro Jahr.
Wer sich einen zweiten Kampfhund zulegt, müsse noch tiefer in die Tasche greifen. In Boppard werde dafür mit 1.320 Euro am meisten verlangt. Es folgten Morbach mit 1.250 Euro und Ludwigshafen mit 1.200 Euro.
Allerdings falle die Hundesteuer nicht für jeden Hund in voller Höhe an. 21 der 50 Kommunen in Rheinland-Pfalz gewährten eine zeitlich begrenzte oder gar unbefristete Steuererleichterung für einen aus dem örtlichen Tierheim übernommenen Hund. Da die Tierheime regelmäßig von den Städten mitfinanziert werden, entlaste ein Vierbeiner weniger also zugleich die Stadtkasse. Zudem könnten Hunde, die zu gewerblichen Zwecken gehalten werden, oder Blindenhunde zu einer Steuerbefreiung führen.
Für den BdSt Rheinland-Pfalz zeigt der aktuelle Hundesteuer-Vergleich, dass die Hundesteuer weiterhin mehr von politischer Willkür als von sachlichen Erwägungen geprägt ist. Abhängig vom Wohnort, Rasse und Anzahl der Hunde sei die Spannweite extrem. In Rheinland-Pfalz reiche sie von 45 Euro bis hin zu 1.680 Euro pro Jahr.
Hinzu komme, dass die Steuereinnahmen eben nicht nur zweckgerecht zum Beispiel zur Beseitigung von Hundekot oder der Herrichtung von Hundewiesen verwendet würden. Denn Steuern seien per Definition nicht zweckgebunden. Auch das Aufkommen der Hundesteuer sei im Verhältnis anderer kommunaler Steuern gering. Die Kommunen könnten daher problemlos darauf verzichten, meint der BdSt. In vielen europäischen Ländern wie zum Beispiel Frankreich, Großbritannien, Italien, Spanien und Schweden sei die Hundesteuer schon längst Geschichte. Deutschland sollte hier nachziehen.
Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz e.V., PM vom 02.09.2025