Jahreswechsel 2025/2026: Aktuelles aus der Steuerverwaltung
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Höhere Steuerfreibeträge, mehr Kindergeld: Entlastungen für Privathaushalte in 2026
Zum Jahreswechsel 2026 traten gesetzliche Änderungen inKraft, die für viele Menschen finanzielle Verbesserungen bringen sollen. HöhereSteuerfreibeträge, ein angehobener Mindestlohn und mehr Kindergeld sollenprivate Haushalte im Alltag entlasten. Mit wie viel mehr Arbeitnehmende undFamilien rechnen können, nimmt die Lohnsteuerhilfe Bayern unter die Lupe.
Der steuerliche Grundfreibetrag sei zum 01.01.2026 vonbisher 12.096 Euro auf 12.348 Euro gestiegen. Bis zu dieser Grenze bleibe dasEinkommen gänzlich steuerfrei. Durch die Erhöhung des Freibetrags falle dermonatliche Lohnsteuerabzug seit Jahresbeginn geringer aus. Zusätzlich wurden lautLohnsteuerhilfe die Tarifgrenzen der Einkommensteuer angepasst, damitLohnerhöhungen, die lediglich die Inflation ausgleichen sollen, nicht zu einerhöheren Besteuerung führen.
Für Gutverdienende gebe es indes weniger erfreulicheAnpassungen bei den Sozialabgaben. Die Beitragsbemessungsgrenze in dergesetzlichen Rentenversicherung sei auf 8.450 Euro monatlich und in derKranken- und Pflegeversicherung auf 5.812,50 Euro gestiegen. Bis zu diesenEinkommensgrenzen würden Beiträge in die Kassen abgeführt. Für Normalverdienerändere sich aber nichts.
Von der Anhebung des Mindestlohns auf 13,90 Euro pro Stundeprofitieren der Lohnsteuerhilfe zufolge nicht nur Vollzeitbeschäftigte imNiedriglohnbereich, sondern auch Minijobber seit Jahresbeginn. Weil dieVerdienstgrenze an den Mindestlohn gekoppelt sei, erhöhe sich die monatlicheMinijob-Grenze von 556 auf 603 Euro.
Auch die Mindestvergütungen für Auszubildende stiegen inallen Lehrjahren: Im ersten Ausbildungsjahr gebe es mit 724 Euro monatlich 42Euro mehr. Im zweiten Ausbildungsjahr könne mit mindestens 854 Euro, im drittenmit mindestens 977 Euro und im vierten Ausbildungsjahr mit mindestens 1.014Euro monatlich gerechnet werden.
Mehr als zehn Millionen Familien mit Kindern würdenunabhängig vom Einkommen durch den Anstieg des Kindergelds seit 01.01.2026besser unterstützt. Pro Kind würden monatlich 259 Euro ausbezahlt. Das seienaufsummiert 48 Euro mehr pro Kind im Jahr 2026. Die Erhöhung erfolgeautomatisch über die Familienkasse, ohne dass Eltern aktiv werden müssten.
Parallel dazu sei der steuerliche Kinderfreibetrag von 6.672Euro auf 6.828 Euro pro Kind erhöht worden, also 3.414 Euro pro Elternteil. ImRahmen einer Günstigerprüfung verwende das Finanzamt diesen nach Abgabe derSteuererklärung automatisch, wenn der Steuervorteil höher als das Kindergeldfür die jeweilige Familie ausfällt. Dies kann laut Lohnsteuerhilfe beiBesserverdienenden zu einer zusätzlichen Steuerersparnis führen.
Zum 01.01.2026 sei zudem die Düsseldorfer Tabelle angepasstworden, weil sich der gesetzliche Mindestunterhalt an dem erhöhten steuerlichenExistenzminimum von Kindern orientiere. Dadurch stiegen die empfohlenenmonatlichen Unterhaltsbeträge für Kinder in allen Altersstufen leicht. Für einKind von sechs bis elf Jahren könnte der Mindestunterhalt beispielsweise vonderzeit rund 551 Euro auf etwa 565 Euro monatlich steigen. Gleichzeitig erhöhesich der Selbstbehalt für Elternteile moderat, etwa von 1.450 auf rund 1.500Euro, um die gestiegenen Lebenshaltungskosten Unterhaltspflichtiger zuberücksichtigen.
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., PM vom 12.01.2026