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Höhere Entschädigungsrenten: Bundesrat stimmt zu

29.11.2021

Die Renten nach dem Bundesentschädigungsgesetz werden ab 01.01.2022 rückwirkend zum 01.09.2021 um 3,1 Prozent angehoben. Der Bundesrat hat einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung am 26.11.2021 zugestimmt.

Es geht um Renten für Opfer nationalsozialistischer Verfolgung, die einen Anspruch auf Entschädigung für Schaden an Leben, Körper oder Gesundheit, für Schaden in selbst- oder unselbstständiger Erwerbstätigkeit und für Schaden im beruflichen Fortkommen aus den Vertreibungsgebieten nach dem Bundesentschädigungsgesetz haben – und für Hinterbliebene der Opfer.

Die Rentenanpassung folgt der Erhöhung der Grundgehaltssätze für Beamte um 1,2 Prozent zum 01.04.2021 und weitere 1,8 Prozent zum 01.04.2022. Um den Verwaltungsvorgang zu vereinfachen, soll die Erhöhung der Entschädigungsrenten ab 01.01.2022 rückwirkend zum 01.09.2021 in einem Schritt erfolgen. Dies entspricht einer langjährigen Vereinbarung zwischen Bund und Ländern.

Flankierend werden die monatlichen Freibeträge für Hinterbliebene an die Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse angepasst.

Die Verordnung soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Dies wird von der Bundesregierung organisiert.

Bundesrat, PM vom 26.11.2021

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