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Hinweisgeberportal der Finanzverwaltung Baden-Württemberg: Steuer-Gewerkschaft weist Kritik zurück

08.09.2021

In der Debatte um ein neues digitales Hinweisgeberportal der Finanzverwaltung Baden-Württemberg hat sich der Bundesvorsitzende der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG), Thomas Eigenthaler, zu Wort gemeldet. Er weist Vorwürfe wie "Steuer-Stasi", "DDR 2.0" und "Denunziantentum" zurück und stellt sich klar hinter das Hinweisgeberportal. "Ein Vergleich des Portals der baden-württembergischen Steuerverwaltung mit der ,Stasi‘ ist ehrabschneidend", so Eigenthaler. Man könne sehr wohl zwischen Anzeigenschrott und werthaltigen Hinweisen unterscheiden.

So betonte Eigenthaler gegenüber dem Handelsblatt (Ausgabe vom 03.09.2021), dass anonyme Anzeigen nichts Neues seien. Anonyme Anzeigen gebe es, seit es Finanzämter gibt, so der DSTG-Bundesvorsitzende. Neu sei nur der digitale Zugangsweg. Das Portal in Baden-Württemberg sei im Grunde sogar eine Verbesserung. "Die Experten der Steuerverwaltung können auf dem neuen Portal mit dem Hinweisgeber kommunizieren und so für eine weitere Aufklärung sorgen", betont er. Gelinge dies nicht, weil die Angaben nicht belastbar seien, wandere die Anzeige in den Papierkorb. "Keiner muss befürchten, zu Unrecht angegangen zu werden", sagte Eigenthaler.

"Wir im Finanzamt können sehr wohl erkennen, ob jemand nur denunziert oder ob man gezielt einer Steuerhinterziehung nachgehen muss", versicherte Eigenthaler, der selbst neun Jahre ein Finanzamt geleitet hat. Es gehe auch nicht um Kleinlichkeiten, sondern um "dicke Fische" und auch um Hinweise auf organisierte Kriminalität, wo der der Hinweisgeberschutz extrem große Bedeutung habe.

Der DSTG-Bundesvorsitzende verwahrte sich auch gegen den aus seiner Sicht verniedlichenden Begriff des "Steuersünders": Steuerhinterziehung sei nicht nur eine Sünde und auch kein Kavaliersdelikt. Es handele sich um eine Straftat, die im schweren Fall sogar mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren geahndet werden kann. Er wies aber auch darauf hin, dass falsche Anschuldigungen strafbar sein können.

Nach Schätzungen der DSTG verliert der deutsche Staat jedes Jahr etwa 50 Milliarden Euro durch viele Spielarten der Steuerhinterziehung.

Deutsche Steuer-Gewerkschaft, PM vom 07.09.2021

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