Von Corona-Krise Betroffene: Gemeinnützigkeits- und umsatzsteuerrechtliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe werden verlängert
Bank: Darf keine Gebühr für Errechnen der Vorfälligkeitsentschädigung erheben
Hessen: Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
Ab dem 20.12.2022 gilt für die 30 hessischen Finanzämter der Weihnachtsfrieden. Die Finanzämter sehen bis auf Ausnahmefälle bis 31.12.2022 davon ab, für die Bürger belastende Maßnahmen zu ergreifen. So wird die Hessische Steuerverwaltung vom 20. bis 31.12.2022 nach Angaben des Finanzministeriums des Landes grundsätzlich:
1. keine Steuern oder andere Abgaben anmahnen,
2. Zwangsgelder weder androhen noch festsetzen,
3. Steuerpflichtige nicht zum Finanzamt vorladen,
4. Vollstreckungshandlungen unterlassen,
5. keine Außenprüfungshandlungen vornehmen und
6. in Steuer- und Bußgeldverfahren
die Einleitung eines Steuerstraf- und Bußgeldverfahrens dem Steuerpflichtigen nicht bekannt geben,
Steuerpflichtige nicht zur Vernehmung oder Anhörung vorladen,
keine Bußgeldbescheide zustellen und
Vollstreckungsmaßnahmen in Bußgeldsachen unterlassen.
Dies gilt laut Finanzministerium Hessen nicht für kraft Gesetzes eintretende Rechtsfolgen (zum Beispiel Fälligkeit der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, Säumniszuschläge) und wenn im Einzelfall die Unterlassung notwendiger Maßnahmen im öffentlichen Interesse nicht vertretbar erscheint (zum Beispiel bei drohender Verjährung).
Finanzministerium Hessen, PM vom 13.12.2022