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Hannoveraner Marktkirche: Bekommt «Reformationsfenster»

01.12.2021

In dem Rechtsstreit über den Einbau des von Professor Lüpertz entworfenen so genannten Reformationsfensters (13 U 1/21) haben sich der Erbe des Architekten Professor Oesterlen und die Marktkirchengemeinde vor dem Oberlandesgericht (OLG) Celle geeinigt. Danach bekommt die Hannoveraner Marktkirche das Fenster.

Das Landgericht Hannover hatte den Einbau durch Urteil vom 14.12.2020 (18 O 74/19) als urheberrechtlich zulässig erklärt. Gegen dieses Urteil hatte der Sohn des Architekten Berufung eingelegt, über die der unter anderem für das Urheberrecht zuständige 13. Zivilsenat des OLG Celle in der Sitzung am 30.11.2021 verhandelt hat. In dieser Sitzung führte der Vorsitzende Richter am OLG Matthias Wiese zunächst in die Sach- und Rechtslage ein und unterbreitete den Parteien vor dem Hintergrund der vorläufigen Rechtsauffassung des Senats einen Vergleichsvorschlag, den der Sohn des Architekten und die Marktkirchengemeinde angenommen haben.

In diesem Vergleich haben sich die Parteien unter anderem darauf geeinigt, dass in der Nähe des noch einzubauenden Reformationsfensters ein Hinweisschild angebracht wird, mit dem durch einen zwischen den Parteien im Wortlaut vereinbarten Text unter anderem darauf aufmerksam gemacht wird, dass das besagte Fenster nicht zu dem von Professor Oesterlen geschaffenen Werk gehöre, dem es "in bemerkenswerter Weise gelungen" sei, die "großartige Einfachheit der spätgotischen Hallenkirche zu betonen". Auf dem Hinweisschild sollen alle Besucher der Marktkirche eingeladen werden, sich den durch das Reformationsfenster hergestellten "Kontrast bewusst zu machen und gezielt die schlichte Gestaltung des übrigen Innenraums auf sich wirken zu lassen" und so "die Großartigkeit des von Professor Oesterlen geschaffenen Werks in besonderer Weise" zu erfassen.

Durch den Vergleichsabschluss ist der Rechtsstreit laut OLG Celle beendet.

Oberlandesgericht Celle, PM vom 30.11.2021

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