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Grundsteuerreform: Niedersachsen zieht positive Zwischenbilanz

14.09.2022

Bei den niedersächsischen Finanzämtern sind bisher über 800.000 Grundsteuererklärungen eingegangen. Dies entspreche einer Quote von 22 Prozent nach zehn Wochen, teilt das Landesamt für Steuern (LfSt) mit. Noch bis 31.10.2022 hätten die Bürger mit Grundbesitz in Niedersachsen Zeit, ihre Grundsteuererklärung abzugeben.

Die niedersächsische Steuerverwaltung rechne nach dem Ende der Sommer- und Ferienzeit mit einem Anstieg der Erklärungseingänge und gehe von einer starken Schlussphase aus. Dieser Effekt zeige sich regelmäßig auch bei anderen Steuererklärungen wie zum Beispiel der Einkommensteuer.

Niedersachsen hab sich im Interesse der Eigentümer für ein verhältnismäßig einfaches Grundsteuermodell entschieden. Für die Grundsteuererklärung würden lediglich die wenigen folgenden Daten über das Grundstück benötigt: Aktenzeichen, Lage des Grundstücks, Angaben zu Grund und Boden, Angaben zu Gebäuden und zusätzlich Angaben zu den Eigentumsverhältnissen.

Das Aktenzeichen und die Lage des Grundstücks seien bereits im Juni 2022 jedem Eigentümer über ein individuelles Schreiben des zuständigen Finanzamts an die Hand gegeben worden. Für die notwendigen Angaben zum Grund und Boden stehe der kostenlose Grundsteuer-Viewer unter "www.grundsteuer-viewer.niedersachsen.de" zur Verfügung. Angaben zu Gebäuden (Wohn- oder Nutzflächen) seien üblicherweise in Mietverträgen, Kaufverträgen oder Bauplänen zu finden.

Derzeit hätten viele Bürger Fragen zur Grundsteuerreform. Die Niedersächsische Steuerverwaltung biete ein umfassendes Informationsangebot. Auf der landeseigenen Informationsseite zur Grundsteuerreform unter "www.lstn.niedersachsen.de/steuer/grundsteuer" fänden sich beispielsweise neben den Häufigen Fragen (FAQ) auch Video- und Klick-Anleitungen , die die Eigentümer von Grundbesitz in Niedersachsen bei der elektronischen Abgabe ihrer Grundsteuererklärung über "Mein ELSTER" unter "www.elster.de" unterstützen können. Diese orientierten sich dabei an den häufigsten Fallgestaltungen (unter anderem Einfamilienhaus und Eigentumswohnung) und leiteten anschaulich Schritt für Schritt durch die elektronische Erklärungsabgabe. Das Informationsangebot werde kontinuierlich ausgebaut und an den Informationsbedarf angepasst, so das LfSt. Die Informationsseite verzeichne im Jahr 2022 bereits mehr als 2,2 Millionen Aufrufe mit mehr als 800.000 Ansichten der Informationen zur Vorbereitung auf die Erklärungsabgabe.

Auch die Belange derjenigen, die keinerlei Möglichkeit haben, den elektronischen Weg zu beschreiten, würden berücksichtigt. Neben der Möglichkeit, sich bei Fragen zur Grundsteuer an die Hotlines der niedersächsischen Finanzämter zur Grundsteuerreform zu wenden, könne für Bürger, die über keinen eigenen ELSTER-Zugang verfügen, auch ein bereits bestehender Zugang zu ELSTER eines Angehörigen zur Erklärungsabgabe genutzt werden. Zum Beispiel könnten Kinder oder andere Angehörige damit für ihre Eltern oder Verwandten die Erklärung elektronisch abgeben. Im Ausnahmefall würden Papier-Vordrucke bereitgestellt und Papier-Erklärungen angenommen.

Landesamt für Steuern Niedersachsen, PM vom 13.09.2022

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