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Grundsteuerreform: Hessen geht eigenen Weg

01.10.2021

Aus Anlass der ersten Lesung zur Grundsteuerreform im hessischen Landtag hat Hessens Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) das hessische Grundsteuermodell vorgestellt. Dieses sei "gerecht, einfach und verständlich".

Gerecht sei es, weil sich Größe, Lage und Nutzung der Immobilien auf die Steuerhöhe auswirkten, und einfach, weil nur wenige Angaben zu machen seien. Die Verständlichkeit ergebe sich daraus, dass die Berechnung kurz und der Einfluss der Angaben auf das Ergebnis klar sei. Das alles seien für Grundstückseigner und die Verwaltung klare Vorzüge gegenüber dem komplizierteren Bundes-Modell.

Grundlage des Hessen-Modells sei das Flächen-Faktor-Verfahren, teilt das hessische Finanzministerium mit. Die Grundsteuer sei eine Gegenleistung der Grundstücksnutzer für Infrastruktur, die eine Kommune bereitstellt. Je größer Grundstück und Haus sind, desto mehr Nutznießer kommunaler Infrastruktur hätten dort Platz. Daher sei die Fläche der Ausgangspunkt der Berechnung. Hinzu komme aber die Lage. Denn von ihr sei es abhängig, welchen Zugang zu kommunaler Infrastruktur man hat, erläutert Boddenberg. "Einfache Lagen werden gegenüber dem reinen Flächenmodell niedriger, gute Lagen höher besteuert. Beides aber mit Augenmaß."

Die Abgabe der Steuererklärungen für die neue Grundsteuer durch die Eigentümer solle ab Juli 2022 möglich sein. Hierzu werde rechtzeitig vorher aufgefordert. Die Finanzämter seien für die anfallenden Arbeiten personell und organisatorisch gut aufgestellt. Das einfache Recht und eine gute IT-Struktur ermöglichen laut Boddenberg eine verwaltungsökonomische und bürokratiearme Lösung. "Wir nutzen die Reform der Grundsteuer auch, um unsere Steuerverwaltung noch effizienter aufzustellen." Auch würden ländlichere Gegenden in Hessen gestärkt. Denn die künftig sieben statt bisher 29 Bewertungsstellen für die Grundsteuer würden ab 2025, das heißt nach Umsetzung der Reform in Finanzämtern, jenseits der Ballungszentren angesiedelt.

Finanzministerium Hessen, PM vom 29.09.2021

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