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Grundsteuererklärungen: Abgabe weiterhin notwendig

06.04.2023

In Mecklenburg-Vorpommern werden die Finanzämter ab Mai damit beginnen, Erinnerungsschreiben an jene Steuerpflichtige zu versenden, die trotz Fristablauf noch keine Grundsteuererklärung eingereicht haben. Hierauf weist das Finanzministerium des Landes hin. Aus Sicht von Finanzminister Heiko Geue (SPD) sollten säumige Eigentümer allerdings bereits zuvor tätig werden. Denn mit den Erinnerungsschreiben werde die bereits abgelaufene Frist nicht verlängert.

Laut Finanzministerium fehlen in Mecklenburg-Vorpommern zwei Monate nach Ablauf der Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärungen noch etwa 15 Prozent der Erklärungen. Bislang seien mehr als 600.000 Erklärungen abgegeben worden, davon etwa 15 Prozent in Papierform.

Die Erinnerungsschreiben würden neben dem Aktenzeichen zum Grundstück und Informationen zur Abgabeverpflichtung auch Hinweise bezüglich möglicher Folgen bei Nichtabgabe oder verspäteter Abgabe der Erklärung, wie die Festsetzung eines Verspätungszuschlages oder die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen, enthalten.

Wer Fragen bei der Bearbeitung der Grundsteuererklärung habe, solle Kontakt zum zuständigen Finanzamt aufnehmen, rät Geue. Die Mitarbeiter in den Servicestellen stünden sowohl telefonisch als auch vor Ort zu den jeweiligen Sprechzeiten zur Verfügung. Darüber hinaus bestehe die Möglichkeit, individuelle Termine zu vereinbaren.

Alle Kontaktmöglichkeiten sowie weitere Informationen zur Grundsteuer seien im Steuerportal Mecklenburg-Vorpommern (www.steuerportal-mv.de) zu finden. Hier seien auch Erläuterungen zum Grundsteuerwertbescheid einsehbar.

Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern, PM vom 05.04.2023

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