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Grundsteuer Saarland: Veröffentlichung der Messbetragsvolumina

03.07.2024

Die saarländische Finanzverwaltung hat die neuen Messbetragsvolumina den saarländischen Städten und Gemeinden Ende Juni 2024 mitgeteilt. Anbei könnten die prognostizierten Messbetragsvolumina auf Grundlage der bereits festgestellten Grundsteuerwerte auf den 01.01.2022 im Vergleich zu den bisherigen Messbetragsvolumina auf Grundlage der bisherigen Einheitswerte abgerufen werden, teilt das Finanzministerium des Landes mit

Aufgrund noch ausstehender Bewertungen würden die Werte innerhalb einer Bandbreite dargestellt.

Die Kommunen würden somit in die Lage versetzt, die ab dem 01.01.2025 geltenden Hebesätze festzulegen. Diese Entscheidung erfolge durch die Kommunen eigenverantwortlich und sei nicht von den veröffentlichten Messbetragsvolumina abhängig. Die mitgeteilten Werte stellen laut Finanzministerium lediglich eine Hilfestellung zur Bestimmung der neuen Hebesätze dar.

Auf den Seiten des Ministeriums (www.saarland.de/mfw/DE/home/home_node.html) kann man die Prognosewerte abrufen.

Finanzministerium Saarland, PM vom 01.07.2024

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