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Grundsteuer für Windgebiete: Nicht geplant

30.04.2021

Die Bundesregierung hat keine Pläne zur Einführung einer Grundsteuer für Gebiete mit Windenergieanlagen. Das geht unter anderem aus ihrer Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 19/28702) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 19/27348) hervor.

Dieses gesonderte Hebesatzrecht der Kommunen bei der Grundsteuer für Gebiete mit Windenergieanlagen sei bei der gesetzlichen Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Dezember 2019 nicht eingeführt worden, heißt es in der Antwort. Die Bundesregierung beabsichtige gegenwärtig keine Einführung eines solchen Hebesatzrechts.

Deutscher Bundestag, PM vom 29.04.2021

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