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Grundsteuer-Erinnerungsschreiben: In Schleswig-Holstein verzögerter Versand

06.04.2023

Der Versand der Erinnerungsschreiben an Eigentümer in Schleswig-Holstein, die noch kein Grundsteuererklärung abgegeben haben, verzögert sich. Dies teilt das Finanzministerium des Landes unter Verweis auf einen technischen Fehler mit.

Mit Verspätung sollen nun etwa 200.000 Eigentümer in Schleswig-Holstein in den kommenden Tagen Post von der Finanzverwaltung wegen nicht fristgerecht abgegebener Grundsteuererklärungen erhalten, so das Ministerium am 04.04.2023.

Geplant sei die Versendung schon in der letzten Woche gewesen. Aufgrund einer unvollständigen Datenübernahme in der Software verzögere sich der Versand der Erinnerungsschreiben allerdings. An einer Lösung werde gearbeitet.

Mit Stichtag 03.04.2023 seien im Land 1.049.947 Erklärungen eingegangen. Das entspreche einer Abgabequote von etwa 83,3 Prozent. Zu den insgesamt erforderlichen rund 1,26 Millionen Grundsteuererklärungen seien bislang in 534.957 Fällen Bescheide versendet worden. Das entspreche einer Erledigungsquote von rund 42,5 Prozent.

Abschließend weist das Finanzministerium darauf hin, dass die Abgabepflicht weiterhin gilt. Die Finanzverwaltung könne Verspätungszuschläge (25 Euro je Monat) erheben, Zwangsgelder festsetzen (bis zu 25.000 Euro) und die Besteuerungsgrundlagen schätzen.

Finanzministerium Schleswig-Holstein, PM vom 04.04.2023

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