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Grundnahrungsmittel und Hygieneprodukte: Mehrwertsteuerbefreiung abgelehnt
Die Fraktion Die Linke ist mit ihrem Vorstoß für eine Mehrwertsteuerbefreiung bei Grundnahrungsmitteln, Hygieneprodukten und Bus und Bahn (BT-Drs. 21/135) im Finanzausschuss des Bundestages gescheitert. Alle übrigen Fraktionen votierten gegen das Vorhaben.
Die Antragsteller hatten zuvor argumentiert, dass angesichts der Preissteigerungen eine Entlastung der Bürger nötig sei. Die Mehrwertsteuer sei eine regressive Steuer, die vor allem Bezieher kleiner Einkommen belaste. Dagegen nutze eine Senkung der Einkommensteuer den Beziehern geringer Einkommen wenig.
Vonseiten der CDU/CSU-Fraktion wurden die Steuermindereinnahmen infolge einer solchen Mehrwertsteuerreform auf 16 Milliarden Euro pro Jahr beziffert. Dafür gebe es keine ausreichende Gegenfinanzierung. Außerdem wurde infrage gestellt, dass eine Mehrwertsteuersenkung kleine Einkommen stärker entlasten würden als höhere. Die Koalition aus Union und SPD setze deshalb darauf, den Kurs der früheren Ampel-Koalition fortzusetzen und kleine Einkommen bei der Einkommensteuer zu entlasten. Kategorische Ablehnung erfuhr der Vorschlag einer Preisaufsicht.
Aus der AfD-Fraktion hieß es, die Inflation habe ihre Ursache in politischen Maßnahmen. Eine Preisaufsicht bedeute ein neues Überwachungssystem. Profitieren würden vor allem Besserverdiener.
Die SPD-Fraktion erkannte die Forderung an, dass das Leben der Menschen bezahlbar bleiben müsse, etwa bei Mieten, Lebensmitteln und dem öffentlichen Personennahverkehr. Allerdings sei der Vorschlag der Linken nicht zielgenau. So fehle eine Definition, welche Produkte im Detail zu den Grundnahrungsmitteln zählen sollten.
Deutscher Bundestag, PM vom 10.09.2025