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Grunderwerbsteuer: Nordrhein-Westfalen sperrt sich plötzlich gegen Öffnungsklausel

27.09.2023

Jahrelang hat die nordrhein-westfälische Landesregierung eine Öffnungsklausel der Grunderwerbsteuer gefordert, mit der die Länder den Steuersatz für selbst genutztes Eigentum selbst festlegen und bestimmte Personengruppen entlasten können. Nun aber sperre sich das Land plötzlich, meldet der Bund der Steuerzahler (BdSt) Nordrhein-Westfalen.

Laut BdSt spitzt sich der Wohnungsmarkt in Nordrhein-Westfalen immer weiter zu. Der Landesverband NRW der freien Wohnungsunternehmen habe auf seinem Wohnungsgipfel darauf hingewiesen, dass in den kommenden Jahren etliche Wohnungen in Nordrhein-Westfalen nicht mehr unter die Mitpreisbindung fallen. Das verschärfe den Kampf um bezahlbaren Wohnraum weiter. Insgesamt fehlten nach Angaben des Verbandes in Nordrhein-Westfalen rund 300.000 Wohnungen. Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) habe auf dem Gipfel einen 14-Punkte-Plan auf den Tisch gelegt.

Zur Lösung des Problems solle unter anderem beitragen, dass die Länder die Grunderwerbsteuer und somit die Nebenkosten beim Immobilienkauf senken können sowie die Möglichkeit, dass sie den Steuersatz für selbst genutztes Wohneigentum auf null herunterfahren können.

Allerdings gingen dabei den Ländern Steuereinnahmen durch die Lappen. Deshalb sperrten sich viele von ihnen gegen eine Öffnungsklausel, so der BdSt – auch Nordrhein-Westfalen. "Ausgerechnet jetzt, wo auf Bundesebene endlich die Bereitschaft besteht, die von Nordrhein-Westfalen seit Jahren geforderte Öffnungsklausel einzuführen, tritt unsere Landesregierung auf die Bremse", zeigt sich Rik Steinheuer verärgert. Der Vorsitzende des BdSt Nordrhein-Westfalen führt aus: "Die Landesregierung sollte ihre ablehnende Haltung aufgeben und sich stattdessen um eine zügige Einigung mit dem Bund und den anderen Ländern bemühen. Gerade in Nordrhein-Westfalen sind Erleichterungen bei der Grunderwerbsteuer dringend geboten, denn in keinem anderen Bundesland ist der Steuersatz höher als bei uns."

Vorstellbar wäre es laut BdSt NRW, dass etwa die ersten 200 Quadratmeter selbst genutzten Wohneigentums steuerfrei blieben. Zur Entspannung der Situation auf dem Wohnungsmarkt würde auch beitragen, die Rohstoffabgabe auf Kies und Sand nicht zu erheben. Diese steigere die Baukosten und trage letztlich nicht – wie beabsichtigt – zum Umweltschutz bei. Denn es stehe zu befürchten, dass Kies und Sand bei Teuerung nicht aus dem eigenen Bundesland verwendet, sondern CO2- und Ressourcen-intensiv importiert werden.

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V., PM vom 26.09.2023

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