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Grunderwerbsteuer: Finanzamt Angermünde künftig zuständig im Nordosten und Osten

09.03.2021

Im Nordosten und Osten des Landes Brandenburg hat es zum 01.03.2021 einen Wechsel bei der Zuständigkeit für die Grunderwerbsteuer gegeben. Wie das Finanzministerium des Landes vorab mitteilte, bearbeitet ab diesem Datum nicht mehr das Finanzamt Eberswalde, sondern das Finanzamt Angermünde die Grunderwerbsteuervorgänge in den Landkreisen Uckermark, Barnim, Oder-Spree und Märkisch-Oderland sowie in der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder). Der Grunderwerbsteuer unterliegen Kaufverträge und andere Rechtsgeschäfte, die zum Erwerb eines inländischen Grundstückes führen.

Betroffen von dem Wechsel in der Zuständigkeit seien Bürger, deren Grunderwerbsteuervorgänge im Nordosten oder Osten des Landes noch nicht abschließend bearbeitet sind oder die künftig ein Grundstück in dieser Region erwerben. Falls in einem laufenden Grunderwerbsteuerfall eine Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt Angermünde erforderlich ist, könne erst einmal die bisher bekannte Steuernummer angegeben werden, erläutert das Finanzministerium. Das Finanzamt Angermünde werde dann die neue Steuernummer im weiteren Schriftverkehr verwenden. Bei neuen Kaufverträgen und anderen Rechtsgeschäften, die zum Erwerb eines inländischen Grundstückes führen, erhielten die betroffenen Bürger wie auch sonst üblich unaufgefordert einen Bescheid.

Im Jahr 2010 sei die Zuständigkeit für die Grunderwerbsteuer in den drei Finanzämtern Eberswalde, Calau und Kyritz zentralisiert worden, davor seien alle Finanzämter im Land Brandenburg für die Grunderwerbsteuer zuständig gewesen, so das Finanzministerium Brandenburg. Seitdem sei das Finanzamt Eberswalde zuständig für den Nordosten und Osten des Landes, der nun vom Finanzamt Angermünde aus bearbeitet werde. Ferner sei das Finanzamt Calau verantwortlich für die Landkreise Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße, Teltow-Fläming, Dahme-Spreewald und für die kreisfreie Stadt Cottbus und das Finanzamt Kyritz für die Landkreise Prignitz, Ostprignitz-Ruppin, Havelland, Oberhavel, Potsdam-Mittelmark und für die kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel und Potsdam.

Eine Übersicht über alle und somit auch die für Grunderwerbsteuer zuständigen Finanzämter im Land Brandenburg bietet die Seite finanzamt.brandenburg.de.

Finanzministerium Brandenburg, PM vom 25.02.2021

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