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Grenzüberschreitender Umsatzsteuerbetrug: BZSt und KBA stärken Bekämpfung

26.04.2021

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) arbeiten bei der Bekämpfung grenzüberschreitenden Umsatzsteuerbetrugs auf europäischer Ebene zusammen. Eine von der BZSt-Präsidentin Maren Kohlrust-Schulz und dem KBA-Präsidenten Richard Damm unterzeichnete Vereinbarung unterstützt das BZSt bei einem grenzüberschreitenden Zugang zu den nationalen Fahrzeugregistern der EU-Mitgliedstaaten unter Nutzung des Europäischen Systems zum Austausch von Fahrzeug- und Führerscheindaten (EUCARIS).

Wie das BZSt dazu mitteilt, hatte der Rat der EU dafür zuvor, basierend auf einem Vorschlag der EU-Kommission, die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Kohlrust-Schulz halte "den neu geschaffenen Zugang über EUCARIS für eine sinnvolle Erweiterung, um den Umsatzsteuerbetrug mit Fahrzeugen im europäischen Binnenmarkt schneller und effizienter bekämpfen zu können". Über die im BZSt angesiedelten Eurofisc-Verbindungsbeamten würden die Länder in die Lage versetzt, aus dem EUCARIS VAT-Verfahren Informationen zu Ermittlungsansätzen in entsprechenden Umsatzsteuerbetrugs- beziehungsweise -verdachtsfällen zu erhalten. Mit der Anbindung des BZSt an EUCARIS erfahre das europäische System zum Austausch von Halter- und Fahrzeugdaten eine weitere Nutzungsmöglichkeit zur Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität. "Wir haben die Daten, die rechtlichen Möglichkeiten und mit EUCARIS ein leistungsfähiges und effektives Verfahren, das den europaweiten Datenaustausch zur Kriminalitätsbekämpfung beschleunigt. Deshalb begrüße ich diese Entwicklung ausdrücklich", sagte KBA-Präsident Damm. Das EUCARIS VAT-Verfahren diene der Bekämpfung von grenzüberschreitendem Umsatzsteuerbetrug in der EU. Es ermögliche den zuständigen nationalen Verwaltungsbehörden (in Deutschland also dem BZSt) einen grenzüberschreitenden Zugang zu den nationalen Fahrzeugregistern der EU-Mitgliedstaaten unter Nutzung des Europäischen Systems zum Austausch von Fahrzeug- und Führerscheindaten (EUCARIS).

Bei einem bestehenden Verdacht auf Umsatzsteuerbetrug können laut BZSt Fahrzeug- und Halterdaten auf Basis von Fahrzeugidentifizierungsnummer, Kennzeichen oder Halterangaben abgefragt werden. Der Abruf erfolge ausschließlich über den Zugang von Eurofisc-Verbindungsbeamten, einem festen Kreis von Fachleuten für die Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug aus den Mitgliedstaaten, die in Deutschland dem BZSt angehören. Die rechtliche Grundlage des Verfahrens bilde die Verordnung (EU) 2018/1541 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 und (EU) 2017/2454. Diese besage unter anderem, dass jeder Mitgliedstaat der zuständigen Behörde jedes anderen Mitgliedstaates den automatisierten Zugang zu bestimmten Informationen aus den nationalen Fahrzeugregistern zu gestatten hat.

Bundeszentralamt für Steuern und Kraftfahrt-Bundesamt, PM vom 15.04.2021

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