Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Gewaltschutzgesetz: Kommt

Gewaltschutzgesetz: Kommt

18.02.2025

Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 14.02.2025 dem so genannten Gewalthilfegesetz zugestimmt. Es gibt Frauen und Kindern unter anderem einen Anspruch auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt.

Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, sich schützend und fördernd vor das Leben und die körperliche Unversehrtheit des Einzelnen zu stellen, heißt es in der Gesetzesbegründung. Geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt seien ein strukturelles Problem mit massiven Folgen für die Betroffenen, aber auch für die Gesellschaft insgesamt. Nach wie vor fänden nicht alle Betroffenen bedarfsgerechten Schutz und Unterstützung. Beratungsstellen und Schutzeinrichtungen seien nicht flächendeckend vorhanden. Zudem fehle es an Personal und passgenauen Angeboten.

Ziel des Gesetzes sei es daher, ein verlässliches Hilfesystem zu schaffen. Der Zugang von Gewaltbetroffenen zu Schutz und Beratung soll durch die Einführung eines Rechtsanspruchs sichergestellt werden. Die Länder werden verpflichtet, hierfür ein ausreichendes Netz von Schutz- und Beratungseinrichtungen vorzuhalten.

Sie sollen darüber hinaus weitere Maßnahmen ergreifen, zum Beispiel zur Prävention und zur Unterstützung des Umfelds der gewaltbetroffenen Person. Die Vernetzung innerhalb des Systems soll ebenso gefördert werden wie die Vernetzung mit anderen Hilfeeinrichtungen und Behörden, zum Beispiel Kinder- und Jugendhilfe, Polizei, Justiz und Bildungseinrichtungen. Zum anteiligen Ausgleich der durch das Gewaltschutzgesetz entstehenden zusätzlichen Aufgaben erhalten die Länder vom Bund für die Jahre 2027 bis 2036 zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 2,6 Milliarden Euro.

Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt zu einem großen Teil am Tag nach der Verkündung in Kraft. Der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung tritt am 01.01.2032 in Kraft. Das soll den Ländern die Gelegenheit geben, die Voraussetzungen für dessen Erfüllung zu schaffen.

In einer begleitenden Entschließung unterstützt der Bundesrat das Ziel, ein verlässliches und bedarfsgerechtes Hilfesystem für von Gewalt bedrohte Frauen und ihre Kinder zu schaffen. Bundesweit würden mehr Frauenhausplätze benötigt; auch die Fachberatung müsse weiter ausgebaut werden. Hierfür sei ein entschiedener Einsatz von Bund, Ländern und Kommunen erforderlich. Der Bundesrat begrüßt die vorgesehene Finanzierung bis zum Jahr 2036, bittet die Bundesregierung jedoch, aus Gründen der Planungssicherheit die Finanzierung über das Jahr 2036 hinaus sicherzustellen.

Bundesrat, PM vom 14.02.2025

Mit Freunden teilen