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Gewaltschutz: Täter sollen besser überwacht werden können
Die Bundesregierung plant grundlegende Verbesserungen imGewaltschutzgesetz. Dazu hat sie den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung derelektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz(BT-Drs. 21/4082) vorgelegt.
Mit dem Entwurf sollen wesentliche Verbesserungen auf demGebiet des zivilrechtlichen Gewaltschutzes erreicht werden: So sollen Gerichtedie Möglichkeit haben, anzuordnen, dass Täter die für eine elektronischeÜberwachung ihres Aufenthalts erforderlichen technischen Mittel ständig inbetriebsbereitem Zustand bei sich führen müssen.
Zudem soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, wonachdas Familiengericht Täter zur Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs oder aneiner Gewaltpräventionsberatung verpflichten kann. Außerdem soll derStrafrahmen für Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen erhöht werden. UndFamiliengerichte erhalten zur Gefährdungsanalyse in Gewaltschutz- undKindschaftssachen die Möglichkeit für Auskünfte aus dem Waffenregister.
Deutscher Bundestag, PM vom 13.02.2026