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Gesetzlicher Erbe begeht schweren Raub: Pflichtteilsentzug rechtens
Erblasser können einem gesetzlichen Erben den Pflichtteil entziehen, wenn dieser einen schweren Raub begangen hat. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg entschieden und einem Mann, der zurzeit im Gefängnis sitzt, keine Prozesskostenhilfe für eine Klage gewährt, in der es um seine vermeintlichen Pflichtteilsansprüche ging.
Die Eltern des Mannes hatten ein gemeinschaftliches Testament verfasst, wonach der Kläger enterbt wurde und auch keinen Pflichtteil bekommen sollte. Nach dem Tod der Mutter wollte der Kläger seinen Pflichtteil dennoch geltend machen.
Das OLG Oldenburg sah für die Klage keine Erfolgsaussichten. Die Eltern hätten dem Kläger den Pflichtteil wirksam entzogen. Sie hätten den Pflichtteilsentzug im Testament damit begründet, dass der Kläger wegen eines schweren Raubes zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Seine Teilhabe am Erbe sei den Eltern auch nicht zumutbar, weil die Straftat den in der Familie gelebten Wertvorstellungen in hohem Maße widerspreche. Dies hätten die Eltern in dem gemeinsamen Testament auch so niedergelegt.
Der Mann kann damit keine Prozesskostenhilfe für die beabsichtige Klage beanspruchen.
Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 08.07.2020, 3 W 40/20