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Gesetze gegen Steuervermeidung und zu Körperschaftsteuer: Bundestag gibt grünes Licht

25.05.2021

Der Bundestag hat am 21.05.2021 zwei steuerrechtliche Gesetze beschlossen: Zum einen den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz, BT-Drs. 19/28652, 19/29644) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (BT-Drs. 19/29848) und zum anderen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (BT-Drs. 19/28656, 19/29642) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (BT-Drs. 19/29843).

Mit dem ATAD-Umsetzungsgesetz wird die EU-Richtlinie 2016/1164 "mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarktes" umgesetzt. Diese enthält ein Paket von Maßnahmen, die von allen Mitgliedstaaten gegen "gängige Formen von aggressiver Steuerplanung" angewendet werden müssen, schreibt die Bundesregierung. Deutschland erfülle zwar bereits heute weitgehend die von der ATAD (Anti Tax Avoidance Directive) vorgegebenen Mindeststandards. Gleichwohl bestehe in einigen Bereichen noch Anpassungsbedarf.

So würden Artikel 5 (Entstrickungs- und Wegzugsbesteuerung) und Artikel 9 und 9b (Hybride Gestaltungen) der ATAD umgesetzt sowie die Hinzurechnungsbesteuerung (Artikel 7 und 8 der ATAD) reformiert und laut Regierung zeitgemäß ausgestaltet. In diesem Zusammenhang seien auch die Regelungen zur Sicherstellung einer fairen Aufteilung der Besteuerungsrechte bei multinationalen Unternehmen zeitgemäß ausgestaltet worden (§ 90 Abgabenordnung – AO, § 1 des Außensteuergesetzes) und es sei eine Rechtsgrundlage für Vorabverständigungsverfahren (§ 89a AO) geschaffen worden, um die Rechtssicherheit für Verwaltung und Steuerpflichtige zu stärken.

Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts wird eine Option zur Körperschaftsteuer für Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften eingeführt. Ziel ist es, damit die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Familienunternehmen in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft oder einer offenen Handelsgesellschaft zu stärken. Verluste aus Währungskursschwankungen im Zusammenhang mit Gesellschafterdarlehen können zudem als Betriebsausgaben abgezogen werden.

Auch das bislang auf den europäischen Wirtschaftsraum beschränkte Umwandlungssteuergesetz wird mit dem Gesetz durch die Erweiterung des persönlichen Anwendungsbereichs für Umwandlungen globalisiert.

Deutscher Bundestag, PM vom 21.05.2021

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