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Gesetz für stabiles Rentenniveau: Kann in Kraft treten
Das Anfang Dezembervom Bundestag beschlossene Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zurvollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten hat am 19.12.2025 denBundesrat passiert. Das Gesetz umfasst die Verlängerung der Haltelinie für dasRentenniveau, die Vollendung der so genannten Mütterrente und die Aufhebung desAnschlussverbots.
Bis zurRentenanpassung im Juli 2025 lag die Haltelinie für das Rentenniveau bei 48Prozent. Diese wird nun bis zum Jahr 2031 verlängert. Damit sollen ein Absinkendes Rentenniveaus und die Abkopplung der Renten von den Löhnen verhindertwerden.
Mit der Mütterrentewerden Kindererziehungszeiten angerechnet, die in die Berechnung der Renteeinfließen. Aktuell unterscheidet sich die Anerkennung von Erziehungsleistungenin der Rente nach dem Zeitpunkt der Geburt der Kinder. Künftig sollen mit der MütterrenteIII die Erziehungszeiten für alle Kinder auf bis zu drei Jahre ausgeweitetwerden. Ziel ist es, alle Mütter vollständig rentenrechtlich gleichzustellen.Diese Regelungen sollen 2027 in Kraft treten.
Der Wegfall desAnschlussverbots ist eine arbeitsmarktrechtliche Voraussetzung für dieAktivrente. Damit möchte die Regierung Anreize schaffen, dass Ältere über dasRenteneintrittsalter hinaus freiwillig weiterarbeiten. Künftig sollen siebefristet beim selben Arbeitgeber weiterbeschäftigt werden können, ohne dassdafür ein Sachgrund notwendig ist. Damit soll ein Beitrag zurFachkräftesicherung geleistet werden.
Der Bundespräsidentkann das Gesetz nun ausfertigen. Anschließend wird es im Bundesgesetzblattverkündet. Es tritt zum überwiegenden Teil zum 01.01.2026 in Kraft.
Bundesrat, PM vom19.12.2025