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Geplante Reform der steuerlichen Betriebsprüfung: Steuerberaterverband rückt Bedürfnisse von KMU in den Blick

14.01.2022

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt das Vorhaben der Koalitionspartner, die steuerliche Betriebsprüfung zu modernisieren. Hierbei sei vor allem wichtig, die Bedürfnisse von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ausreichend zu berücksichtigen, mahnt der Verband an.

Betriebsprüfungen dauerten in Deutschland zu lange – die Folge seien ein jahrelanges Warten auf Rechtssicherheit und teils eine hohe Zinsbelastung, erläutert der DStV. Deswegen sei es auch an der Zeit, die Betriebsprüfung zu modernisieren. Kleine und mittlere Unternehmen bräuchten früher Rechtssicherheit.

Wie gewohnt biete der Koalitionsvertrag allerdings lediglich erste Anhaltspunkte für den Reformwillen der Koalitionspartner. Jedoch sei diesen zu entnehmen, dass bei der Modernisierung verbesserte Schnittstellen, Standardisierung und der sinnvolle Einsatz neuer Technologien im Fokus stehen. Zur Sicherung der Anschlussfähigkeit der Steuerverwaltung an den digitalen Wandel und für eine Verringerung der Steuerbürokratie solle gemäß des Koalitionsvertrags eine zentrale Organisationseinheit auf Bundesebene eingerichtet werden.

Die ersten, im Koalitionsvertrag gesetzten Schwerpunkte unterstützt der DStV. Die Kommunikationsmöglichkeiten mit der Finanzverwaltung hätten sich zwar in den letzten Jahren spürbar verbessert, etwa durch die digitale Belegnachreichung im Rahmen der Veranlagung. Bei der Betriebsprüfung sei in puncto Medienbruchfreiheit aber noch "deutlich Luft nach oben". Statt der Überlassung eines Datenträgers wie einer DVD oder eines USB-Sticks wäre etwa eine Cloud-Lösung zeitgemäß und wünschenswert, so der DStV.

Einen ersten Ausblick auf rechtliche Neuerungen bei der Außenprüfung vermisst der DStV hingegen im Koalitionsvertrag. Bereits seit 2019 machten sich Bund und Länder Gedanken zur Modernisierung der Betriebsprüfung – wie Vertreter des BMF etwa im Frühsommer mitgeteilt hätten. Damals habe sich die Überlegung abgezeichnet, die Reform an bestimmte Größenklassen zu knüpfen.

Der DStV hat sich gegen eine Zweiteilung der Unternehmerschaft ausgesprochen. "Eine Reform muss allen Steuerpflichtigen gleichermaßen zugutekommen", fordert DStV-Präsident Torsten Lüth.

Streng genommen gebe es in Deutschland bereits das Instrument der so genannten zeitnahen Betriebsprüfung. Jedoch schränkten die Länder das Instrument praktisch auf Großbetriebe ein. Während diese dann mit Tempo geprüft werden, blieben gerade KMU auf der Strecke. Abhilfe könnten nach Auffassung des DStV eine zeitnahe Betriebsprüfung auf Antrag und die Verkürzung der Festsetzungsfrist sein – und zwar für alle Steuerpflichtigen, betont der DStV. So könnte das langwierige und aufwendige Aufarbeiten lange zurückliegender Sachverhalte vermieden und Bürokratie abgebaut werden – ein Vorteil für alle Verfahrensbetroffenen: KMU, kleine und mittlere Kanzleien und die Finanzverwaltung.

Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 13.01.2022

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