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Gemeinsame unterhaltsrechtlichen Leitlinien NRW 2025: An Erhöhung des Kindergeldes angepasst

10.01.2025

Die von den Oberlandesgerichten (OLG) Düsseldorf, Hamm und Köln am 11.12.2024 gemeinsam veröffentlichten unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate in Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2025 sind mit einem geänderten Anhang "Tabelle Zahlbeträge" versehen worden. Diese Tabelle beziffere die nach Abzug des jeweiligen Kindergeldanteils zu zahlenden Kindesunterhaltsbeträge, so die drei OLG.

Den Zahlbeträgen, die in der "Tabelle Zahlbeträge" im Anhang II der am 11.12.2024 veröffentlichten Leitlinien NRW aufgeführt waren, habe ein Kindergeld von 250 Euro zugrunde gelegen. Das Kindergeld sei jedoch ab Januar 2025 auf 255 Euro erhöht worden. Die geänderte Zahlbetragstabelle berücksichtige diese Kindergeldhöhe. Die Leitlinien selbst und ihr Anhang I (Düsseldorfer Tabelle) sind nach Angaben der Gerichte unverändert geblieben.

Die Leitlinien NRW für 2025 mit der geänderten "Tabelle Zahlbeträge" im Anhang II seien ab sofort auf den Internetseiten der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Hamm und Köln abrufbar.

Oberlandesgerichte Düsseldorf, Hamm und Köln, PM vom 09.01.2025

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