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Gemeinnützige Organisationen: Bayern fordert Verlängerung der Steuerbegünstigungen

30.11.2021

Vor dem Hintergrund der vierten Corona-Welle fordert Bayern eine Verlängerung der Steuerbegünstigungen für gemeinnützige Organisationen bis Ende 2022.

Die vierte Welle fordere eine enorme gemeinsame Kraftanstrengung. Gerade die gemeinnützigen Vereine und Organisationen leisteten dazu einen elementaren Beitrag: Sie betrieben Test- und Impfzentren, pflegten alte und kranke Menschen und kämpften für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft, so Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU). Deswegen müssten die bestehenden pandemiebedingten Billigkeitsregelungen für gemeinnützige Organisationen und zur Förderung sozialen Engagements dringend bis Ende 2022 verlängert werden.

"Der Bund muss hier schnell handeln und Rechtssicherheit schaffen. Wir brauchen ein deutliches Signal an die Menschen, die sich für uns in dieser Krise und schweren Zeit einsetzen", fordert Füracker angesichts der angespannten pandemischen Lage. Der Freistaat habe sich hierzu an den geschäftsführenden Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) gewandt und auch die Länder um Unterstützung gebeten.

Hintergrund: Seit April 2020 gelten pandemiebedingte Billigkeitsregelungen für steuerbegünstigte Organisationen, so zum Beispiel Steuerbegünstigungen und -erleichterungen für gemeinnützige Vereine. Mit Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 18.12.2020 wurden diese bis zum 31.12.2021 verlängert und laufen somit zum Jahresende aus. Bayern hält wegen der fortbestehenden Pandemielage eine Verlängerung dieser Billigkeitsregelungen bis 31.12.2022 für notwendig.

Finanzministerium Bayern, PM vom 24.11.2021

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