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Gebäudesachwert: Maßgebende Baupreisindizes bekannt gegeben
Mit einem aktuellen Schreiben gibt das Bundesfinanzministerium (BMF) gemäß § 190 Absatz 4 Satz 4 Bewertungsgesetz (BewG) die maßgebenden Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24, Teil II., BewG bekannt, die für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2024 bei Ermittlung des Gebäudesachwerts anzuwenden sind.
Das Schreiben ist auf den Seiten des BMF (www.bundesfinanzministerium.de) als pdf-Datei verfügbar.
Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 30.01.2024, IV D 4 - S 3225/20/10001:005