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Gasversorgung und BAföG: Gesetzliche Neuregelungen im August

01.08.2022

Die gesetzlichen Neuregelungen im August 2022 betreffen ein breites Spektrum in der Gesellschaft: von Möglichkeiten, besser auf den angespannten Gasmarkt zu reagieren, über Ausschreibungen der Bundeswehr bis zu Frauenrechten, BAföG und mehr Verkehrs- und Lebensmittelsicherheit.

Die Lage auf dem Energiemarkt hat sich drastisch verschärft. Die Bundesregierung schafft deshalb mit einer Gesetzesänderung neue Möglichkeiten, um flexibel auf den angespannten Gasmarkt zu reagieren. Konkret geht es darum, Gaspreise anpassen und Energieunternehmen stabilisieren zu können. Das Gesetz ist am 12.07.2022 in Kraft getreten.

Die Nutzung von Kohle und Öl soll befristet dazu beitragen, Gas in der Stromversorgung zu sparen. Mit der Verordnung der Bundesregierung können erste Ersatzkraftwerke an den Strommarkt zurückkehren und einen Beitrag zur Gaseinsparung leisten. Die Verordnung ist am 14.07.2022 in Kraft getreten.

Angesichts der neuen sicherheitspolitischen Bedrohungslage muss die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr schnellstmöglich erhöht werden. Ein Baustein ist das "Gesetz zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr – Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz". Es ermöglicht der Bundeswehr, für einen beschränkten Zeitraum Aufträge einfacher und schneller zu vergeben und nachprüfen zu lassen. Das Gesetz ist am 19.07.2022 in Kraft getreten.

Durch die Aufhebung des § 219a Strafgesetzbuch dürfen Ärzte nun öffentlich darüber informieren, dass und mit welcher Methode sie Abtreibungen durchführen. Schwangere sollen so einfacher als bisher geeignete Ärzte für eine Abtreibung finden können. Die Gesetzesänderung ist am 19.07.2022 in Kraft getreten.

Beim BAföG werden die Freibeträge zum 01.08.2022 um 20,75 Prozent angehoben, die Bedarfssätze um 5,75 Prozent. Der Wohnkostenzuschlag steigt auf 360 Euro. Außerdem wird die Altersgrenze von 30 Jahren bei Beginn der Ausbildung auf 45 Jahre angehoben. Das wirkt sich ebenfalls auf die Berufsausbildungshilfe, das Ausbildungsgeld und die Einstiegsqualifizierung aus.

Seit dem 06.07.2022 sind Abbiegeassistenten für neue Fahrzeugtypen europaweit verpflichtend – und ab dem 07.07.2024 für alle neu zugelassenen Fahrzeuge. Diese Pflicht gilt für die Fahrzeugklassen M2, M3, N2 und N3, also für Busse und Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse. So sollen häufig tödliche Abbiegeunfälle mit Fußgängern und Radfahrern verhindert werden.

Seit dem 16.07.2022 gilt die neue EU-Verordnung für Düngemittel. Sie öffnet den EU-Binnenmarkt für organische und abfallbasierte Düngeprodukte und legt gemeinsame Regeln für die Kennzeichnung fest. Erstmals werden Grenzwerte für toxische Stoffe in Düngemitteln wie Kadmium, Quecksilber oder Arsen eingeführt. Mit den neuen Regeln sollen die Risiken für Umwelt und Gesundheit sowie die Abhängigkeit von Importen verringert werden.

Titandioxid (E171) wird bislang verwendet, um vielen Lebensmitteln eine weiße Farbe zu verleihen: von Backwaren und Brotaufstrichen bis hin zu Suppen, Soßen, Salatdressings und Nahrungsergänzungsmitteln. Aufgrund eines wissenschaftlichen Gutachtens kam die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit zu dem Schluss, dass Titandioxid bei der Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff nicht mehr als sicher angesehen werden kann. Ab 08.08.2022 ist die Verwendung von Titanoxid deshalb in Nahrungsmitteln verboten.

Bundesregierung, PM vom 28.07.2022

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