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Garten ohne Verbindung zu Straße: Nachbarin muss Zugang über ihr Grundstück dulden
Wer keinen Zugang zur Straße hat, darf über Nachbars Grundstück gehen – auch wenn es den Nachbarn stört. Dies stellt das Landgericht (LG) Lübeck klar.
Eine Frau lebt mit ihrer Familie auf einem Grundstück mit Garten. Daneben liegt die Gartenparzelle eines Mannes – ohne Verbindung zur öffentlichen Straße. Um zu seinem Garten zu kommen, muss der Mann über das Grundstück der Frau gehen. Die Frau will das nicht und blockiert den Weg mit Pflanzsteinen. Der Mann fordert, dass die Frau den Weg freiräumt. Er möchte mit Rasenmäher oder Schubkarre ungehindert in seinen Garten kommen.
Das LG Lübeck hat entschieden, dass die Nachbarin den Weg frei machen muss. Die Gartenparzelle des Mannes habe keine eigene Verbindung zur öffentlichen Straße. Der Mann habe daher ein Notwegerecht über das Grundstück der Frau. Diesen Weg müsse er ungehindert nutzen dürfen. Beeinträchtigungen müsse die Frau hinnehmen. Das Gesetz schreibe einen Vorrang des Notwegerechts vor.
Landgericht Lübeck, Urteil vom 18.08.2023, 3 O 309/22, nicht rechtskräftig.