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G8-Gipfelgegner-Camps Reddelich: Überflug mit Tornado-Flugzeug der Bundeswehr war rechtswidrig

10.09.2021

Der polizeilich veranlasste Überflug des G8-Gipfelgegner-Camps Reddelich mit einem Tornado-Flugzeug der Deutschen Bundeswehr am 05.06.2007 war rechtswidrig. Die Kläger wurden dadurch in ihrem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit aus Artikel 8 Absatz 1 Grundgesetz (GG) verletzt. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Mecklenburg-Vorpommern festgestellt.

Anlässlich des 2007 in Heiligendamm durchgeführten Gipfeltreffens der acht großen Industriestaaten (G8) hatten in dem Camp zahlreiche Gegner des Gipfeltreffens Unterkunft gefunden. Bei dem Einsatz des Bundeswehr-Kampfflugzeugs, der einen Tag vor dem Beginn des G8-Gipfels in Heiligendamm im Wege der Amtshilfe für die Polizei des beklagten Landes Mecklenburg-Vorpommern erfolgte, wurde das Camp in einem Tiefflug von 150 beziehungsweise 114 Metern überflogen. Dabei wurden durch die im Flugzeug installierte Kameratechnik Lichtbilder, die keine Identifizierung einzelner Personen ermöglichten, gefertigt und an die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern weitergeleitet.

Das OVG hat diesen Überflug als rechtswidrigen Eingriff in das Grundrecht der Kläger auf Versammlungsfreiheit erachtet und insoweit der Klage stattgegeben. Soweit sich die Kläger auch auf eine Verletzung ihres Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 GG berufen haben, hatten die Klagen dagegen keinen Erfolg.

Die schriftlichen Urteilsgründe liegen noch nicht vor.

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteile vom 08.09.2021, 1 L 9/12 und 1 L 13/12

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