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Früherer Kölner Kommunalpolitiker: Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung rechtskräftig

08.12.2022

Die Verurteilung eines heute 75 Jahre alten, früheren Kölner Kommunalpolitikers zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz einer halbautomatischen Kurzwaffe und Beleidigung ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das entsprechende Urteil des Landgerichts (LG) Köln als rechtsfehlerfrei bestätigt.

Nach den Feststellungen des LG hielten sich am 29.12.2019 um Mitternacht vier junge Männer mit ausländischen Wurzeln im Alter zwischen 20 und 23 Jahren direkt vor dem am Rheinufer in einer ruhigen Wohngegend gelegenen Grundstück des Angeklagten auf. Die Gruppe junger Männer war alkoholisiert, konsumierte Cannabis und "rappte" zu Musik, die sie über eine portable Box laut abspielte. Wegen der nächtlichen Ruhestörung kam es zu einem Disput mit dem Angeklagten mit gegenseitigen, teils ausländerfeindlichen Beleidigungen. Schließlich eskalierte das Geschehen und der Angeklagte schoss einem der Männer ohne Tötungsabsicht mit einer Pistole, die er illegal besaß, in den Oberkörper. Die Durchschussverletzung war nicht lebensgefährlich und führte zu einem zweitägigen stationären Krankenhausaufenthalt.

Die Überprüfung des Urteils hat laut BGH keinen durchgreifenden Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Deswegen sei dessen Revision verworfen worden.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 24.11.2022, 2 StR 210/22

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