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Frau vor Zug gestoßen: Unterbringung in Psychiatrie rechtens
Nachdem ein unter Schizophrenie leidender Mann im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit eine ihm völlig unbekannte Frau vor einen Zug gestoßen hat, ist er in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. Dies hat das Landgericht (LG) Duisburg entschieden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Entscheidung bestätigt.
Nach den Feststellungen des LG litt der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt an einer undifferenzierten oder atypischen Schizophrenie. Unter dem Einfluss psychotisch verzerrter Wahrnehmungen und eines durch realitätsgestörte Gedankengänge geprägten Erlebens näherte er sich auf einem Bahnsteig des Bahnhofs Voerde der ihm völlig unbekannten Geschädigten von hinten und stieß sie vor einen einfahrenden Zug. Die Geschädigte prallte gegen den Triebwagen und erlitt hierdurch unmittelbar tödlich wirkende multiple Verletzungen.
Das LG hat dieses Geschehen als in rechtswidriger Weise begangenen Mord gewertet. Im Einklang mit einem psychiatrischen Sachverständigen hat es angenommen, der Beschuldigte habe sicher im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit und nicht ausschließbar im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt. Der Beschuldigte sei aufgrund seiner Erkrankung auch in Zukunft für die Allgemeinheit gefährlich.
Der Beschuldigte hat mit seiner Revision die Verletzung materiellen Rechts gerügt. Sein Rechtsmittel hat laut BGH jedoch keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil aufgedeckt. Das Urteil des LG ist damit rechtskräftig.
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 01.10.2020, 3 StR 265/20