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Fleischersatz-Produkte: Dürfen auch weiterhin als «Veggie-Burger» oder «Veggie-Steak» vermarktet werden
Pflanzliche Fleischersatz-Produkte dürfen weiterhin als "Veggie-Burger", "Veggie-Steak", "Tufo-Wurst" et cetera vermarktet werden. Das Europäische Parlament hat Vorschläge, dies zu verbieten, abgelehnt. Burger, Steak, Wurst et cetera seien Bezeichnungen, die nicht allein fleischlichen Produkten vorbehalten seien.
Anderes gilt bekanntlich für Milchersatz-Produkte. So sind die Begriffe "Milch", "Joghurt" und "Butter" solchen Produkten vorbehalten, die Milch enthalten. Begriffe wie "Mandelmilch" oder "Hafermilch" dürfen nicht benutzt werden.
Europäisches Parlament, PM vom 23.10.2020