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Firmenfitnessprogramm: Zur Pauschalversteuerung des geldwerten Vorteils

27.08.2025

Bei der Frage, ob die Freigrenze des § 8 Absatz 2 Satz 11 Einkommensteuergesetz überschritten wird, sind die vom Arbeitgeber aufgewandten Kosten anteilig den für die Nutzung des Firmenfitnessprogramms registrierten Mitarbeitern zuzurechnen. Das hat das Finanzgericht (FG) Niedersachsen in einem Fall entschieden, in dem streitig war, ob Aufwendungen für ein Firmenfitnessprogramm zugunsten der Mitarbeiter einer GmbH betragsmäßig unter die Freigrenze des § 8 Absatz 2 EStG in Höhe von 44 Euro im Kalendermonat fallen.

Das FG hält fest, dass es auf die Anzahl der vom Arbeitgeber erworbenen Lizenzen nicht ankommt, wenn diese nicht mit der Zahl der für das Programm registrierten Mitarbeiter entspricht.

Finanzgericht Niedersachsen, Urteil vom 17.04.2024, 3 K 10/24, rechtskräftig

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