Verlängerte Abgabefrist für Steuererklärung 2019: Eröffnet neue Chancen
Tankgutscheine und Werbeeinnahmen statt Arbeitslohn: Sind sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt
Finanzgericht Köln: Teilnahme an Gerichtsterminen per Videokonferenz jetzt ohne technische Hürden möglich
Beim Finanzgericht (FG) Köln können die Beteiligten jetzt ohne besondere technische Voraussetzungen an mündlichen Verhandlungen und Erörterungsterminen per Videokonferenz teilnehmen. Notwendig ist hierfür lediglich ein internetfähiger Computer mit Kamera, Mikrofon und Lautsprecher oder Headset, wie das Gericht mitteilt.
"Die neue Konferenztechnik stellt eine wesentliche Erleichterung des Zugangs zu Gerichtsterminen per Videokonferenz dar, die gerade in Zeiten der Pandemie auch Risikogruppen die Teilnahme an mündlichen Verhandlungen und Erörterungsterminen ermöglicht", sagt Benno Scharpenberg, Präsident des FG Köln.
Das Gericht habe zwar schon seit vielen Jahren eine Videokonferenzanlage. Doch bisher sei die Teilnahme an Gerichtsterminen für die Beteiligten eher beschwerlich gewesen, da sie eine kompatible Anlage benötigt hätten. Durch die Weiterentwicklung der Videokonferenzplattformen sei es nun möglich, die Videokonferenzanlage des FG auch in browserfähigen Konferenzsystemen zu nutzen. Daneben stehe im Gericht eine zweite Videokonferenzanlage zur Verfügung. Hierdurch würden zeitaufwändige Anfahrtswege, Parkplatzsuche und Wartezeiten vermieden. Während der Corona-Pandemie leiste die Möglichkeit der Videokonferenz auch einen wichtigen Beitrag zum Schutz vor einer Ansteckung.
Finanzgericht Köln, PM vom 23.02.2021