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Finanzausschuss: Steuerliche Entlastung ab 2025 beschlossen

20.12.2024

Der Finanzausschuss des Bundestages hat am 18.12.2024 mit einem Änderungsantrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen eine Verschlankung des Entwurfs eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (BT-Drs. 20/12778) beschlossen.

Damit enthält das Steuerfortentwicklungsgesetz nur noch die Regelungen zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2025 und 2026 mit der Anpassung an die Ergebnisse des 6. Steuerprogressionsberichts (Erhöhung des Grundfreibetrages und Rechtsverschiebung der Tarifeckwerte) sowie eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes. Für den Gesetzentwurf in geänderter Fassung stimmten die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, CDU/CSU und AfD. Die Gruppe Die Linke lehnte den Entwurf ab.

Wie aus dem Änderungsantrag hervorgeht, wird die im Regierungsentwurf enthaltene Regelung zur Anhebung des steuerlichen Kinderfreibetrags für den Veranlagungszeitraum 2025 um 60 Euro auf 6.672 Euro inhaltlich unverändert beibehalten. Aufgrund der Ergebnisse des 15. Existenzminimumberichts und des 6. Steuerprogressionsberichts wird der Grundfreibetrag für 2025 nun um 312 Euro (statt 300 Euro) auf nunmehr 12.096 Euro erhöht, um die Effekte der kalten Progression auszugleichen. Für 2026 wird der Grundfreibetrag um 252 Euro auf 12.348 Euro erhöht. Darüber hinaus werden die Tarifeckwerte mit Ausnahme des Eckwerts zur so genannten Reichensteuer im Umfang der Inflationsrate nach rechts verschoben.

Auch die im Regierungsentwurf enthaltenen Regelungen zur Anhebung des Kindergeldes um fünf Euro monatlich ab 01.01.2025 und zum Kindersofortzuschlag werden inhaltlich unverändert beibehalten. Die Regelung zur Anhebung der Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag für die Veranlagungszeiträume ab 2025 und ab 2026 bleibt ebenfalls unverändert. Die Steuermindereinnahmen werden in der vollen Jahreswirkung mit 13,725 Milliarden Euro angegeben.

Die Gruppe Die Linke kritisierte, mit den Maßnahmen gegen die kalte Progression werde am falschen Ende entlastet. So werde ein Single mit 100.000 Euro Jahresbrutto fünfmal höher entlastet als jemand mit 38.000 Euro brutto. Es wäre besser gewesen, mit dem Geld die Löcher in der Kranken- und Pflegeversicherung zu schließen. Die Linke rechnete vor, dass zum Beispiel eine Familie mit zwei Kindern durch steigende Sozialbeiträge im nächsten Jahr mit 882 Euro belastet werde, während die Entlastung durch die Maßnahmen gegen die kalte Progression nur zu einer Entlastung von 408 Euro führen werde.

Deutscher Bundestag, PM vom 18.12.2024

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