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Finanzamtszinsen: CDU/CSU verlangt Abschaffung

18.02.2022

Eine Anpassung der gesetzlichen Zinsregeln im Steuerrecht an die Realität verlangt die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag (BT-Drs. 20/685). Die Bundesregierung soll § 233a der Abgabenordnung, der die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen regelt, ersatzlos streichen. Außerdem soll sie einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem der Zinssatz für Stundungs-, Prozess- und Aussetzungszinsen zeitnah und realitätsgerecht nach unten korrigiert wird.

Die CDU/CSU-Fraktion verweist auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 08.07.2021, wonach die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen mit einem Zinssatz von 0,5 Prozent im Monat ab 2014 verfassungswidrig ist. Auch der Bundesfinanzhof habe entschieden, dass der gesetzlich festgelegte Zinssatz den angemessenen Rahmen der wirtschaftlichen Realität erheblich überschreite. Seit der Entscheidung des BVerfG seit mehr als ein halbes Jahr vergangen, passiert sei bisher nichts.

Der Zinssatz für Steuernachzahlungen summiere sich auf sechs Prozent jährlich und bestehe seit mehr als 50 Jahren unverändert. In Zeiten von langandauernden Nullzinsen sei dies unverhältnismäßig und eine ungerechte Behandlung der Steuerzahler. Gerade vor dem Hintergrund eines teilweise ins Negative gehenden Marktzinses sei eine Abschaffung des Zinssatzes für Nachzahlungszinsen geboten, argumentiert die Unionsfraktion, die einen Verzicht auf die Vollverzinsung zudem als wichtigen Beitrag zum Bürokratieabbau und zur Steuervereinfachung bezeichnet. Denn Zinsberechnungen seien alles andere als einfach und verständlich. Angesichts des Niedrigzinsniveaus lasse sich ohnehin allenfalls noch ein Zinssatz nahe null Prozent rechtfertigen, bei dem Aufwand und Ertrag nicht mehr in einem vertretbaren Verhältnis stehen würden.

Deutscher Bundestag, PM vom 16.02.2022

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