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Ortskundeprüfungen für angehende Taxifahrer: Sind umsatzsteuerfrei
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Zinsneuberechnung: Neufassung des Anwendungserlasses zur AO erst ab Umstellung der Berechnungsprogramme auf neues Recht anzuwenden
Feststellung des Grundsteuerwerts: Verlängerung der Frist zu Erklärungsabgabe
Die Finanzbehörden der Länder, die bei der Grundsteuer das so genannte Bundesmodell anwenden, haben die Frist zur elektronischen Übermittlung der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts bis 31.01.2023 verlängert. Das Bundesfinanzministerium hat hierzu eine geänderte Aufforderung zur Erklärungsabgabe öffentlich bekannt gemacht (BStBl. I 2022, Seite 1448).
Bundesfinanzministerium, PM vom 04.11.2022