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FATCA: Start Datenübermittlung für den Meldezeitraum 2022
Die Produktionsumgebung zur Übermittlung der FATCA-Daten für den Meldezeitraum 2022 steht ab sofort zur Verfügung. Wie das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) meldet, gilt dies sowohl für den Versand über die Massendatenschnittstelle ELMA als auch für die Übermittlung über das BZStOnline-Portal (BOP).
Die Daten für den Meldezeitraum 2022 seien gemäß § 8 Absatz 3 FATCA-USA-UmsV bis zum 31.07.2023 vollständig an das BZSt zu übermitteln.
Bei der FATCA-USA-UmsV handelt es sich um die Verordnung zur Umsetzung der Verpflichtungen aus dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten und hinsichtlich der als Gesetz über die Steuerehrlichkeit bezüglich Auslandskonten bekannten US-amerikanischen Informations- und Meldebestimmungen.
Bundeszentralamt für Steuern, PM vom 04.05.2023