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Fahrrad-Demo: Nicht auf der Autobahn

07.06.2021

Das Verwaltungsgericht (VG) Braunschweig hat eine für den 05.06.2021 geplante Fahrraddemo unter dem Thema "Keine A 39 – kein Gewerbegebiet Scheppau – Verkehrswende jetzt" auf der Bundesautobahn 2 (A 2) im Vorfeld abgelehnt. Es bestätigte damit im Eilverfahren eine Auflage des Landkreises Helmstedt.

Die Demonstration sollte am Schlossplatz in Braunschweig beginnen. Der Demonstrationszug sollte sich dann unter anderem über die A 2 und die A 39 bis zur Anschlussstelle Wolfsburg-Mörse und danach bis zur Wolfsburger City-Galerie bewegen, wo er sich mit einer Fahrrad-Demonstration aus Wolfsburg vereinigen sollte; von dort aus war eine gemeinsame Weiterfahrt auf der A 39 vorgesehen.

Das VG verweist auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Niedersachsen. Danach dürften Autobahnen grundsätzlich nur durch Kraftfahrzeuge genutzt werden, sie stünden deshalb für Demonstrationen mit Fahrrädern nicht zur Verfügung. Unabhängig davon sei das Verbot, die Autobahnen zu benutzen, auch nach einer Abwägung mit entgegenstehenden Rechtsgütern gerechtfertigt. Insbesondere würde eine Demonstration auf der Autobahn zu erheblichen Gefahren für die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs führen, so das VG.

Dabei sei zu berücksichtigen, dass die A 2 und die A 39 auch auf den Gegenfahrbahnen für circa sechs Stunden zuzüglich der Abräumzeiten für die Sperren voll gesperrt werden müssten. Es sei damit zu rechnen, dass sich vor den Sperren auf den Autobahnen Staus bilden würden. Die A 39 werde von durchschnittlich über 34.000 Fahrzeugen täglich befahren, die A 2 von 84.000. Wegen der Lockerungen der Kontaktbeschränkungen sei ein verstärkter Reiseverkehr zu erwarten. Bei Staubildung entstünden Unfallgefahren an den Stau-Enden und damit Gefahren für Leib und Leben der Verkehrsteilnehmer. Hinzu kämen Beeinträchtigungen des Autobahnverkehrs in Richtung Süden (Anbindung der A 39 an die A 7). Darüber hinaus werde die Hauptzufahrt zum VW-Werk für die Materiallieferung "Just in Time" von der Anbindung an die A 39 abgeschnitten.

Die Teilnehmer der Demonstration seien demgegenüber durch die angegriffene Auflage des Landkreises nicht über Gebühr belastet. Bis auf die Nutzung der Autobahnen könne die Demo wie geplant stattfinden. Die Ausweichstrecke führe über die Kreis- und Landstraßen nahe der Autobahnen. Die politischen Anliegen der Demonstration könnten weiterhin wirkungsvoll vorgetragen werden.

Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann der Antragsteller Beschwerde beim Niedersächsischen OVG einlegen.

Verwaltungsgericht Braunschweig, Beschluss vom 02.06.2021, 5 B 158/21

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