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Europäische Qualitätsprodukte: EU-Kommission stärkt geografische Angaben

04.04.2022

Die Europäische Kommission hat am 31.03.2022 eine Überarbeitung des Systems der geografischen Angaben (g.A.) für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse vorgeschlagen.

Die neuen Maßnahmen sollen die Verbreitung der geografischen Angaben in der gesamten Europäischen Union fördern, um die ländliche Wirtschaft zu unterstützen und ein höheres Schutzniveau zu erreichen, insbesondere im Internet. Ziel sei, so die Kommission, "die hohe Lebensmittelqualität und die hohen Standards in der EU aufrechtzuerhalten und sicherzustellen, dass unser kulturelles, gastronomisches und lokales Erbe erhalten bleibt und in der EU und weltweit als authentisch zertifiziert wird".

Im Einzelnen schlägt die Kommission folgende Maßnahmen vor, um das bestehende System der geografischen Angaben zu stärken und zu verbessern:

Das Registrierungsverfahren soll verkürzt und vereinfacht werden. Die verschiedenen technischen und verfahrenstechnischen Vorschriften für geografische Angaben sollen zusammengeführt werden, was zu einem einzigen vereinfachten Verfahren für die Eintragung von geografischen Angaben für EU- und Nicht-EU-Antragsteller führe.

Der Online-Schutz soll verbessert werden. Der neue Rahmen soll den Schutz geografischer Angaben im Internet verbessern, insbesondere im Hinblick auf den Verkauf über Online-Plattformen und den Schutz vor bösgläubiger Registrierung und Verwendung geografischer Angaben im Domain-Namen-System.

Auch soll es mehr Nachhaltigkeit geben. Als unmittelbare Folgemaßnahme zur Strategie "Vom Hof auf den Tisch" soll es den Erzeugern künftig möglich sein, ihre Maßnahmen zur sozialen, ökologischen oder wirtschaftlichen Nachhaltigkeit in ihren Produktspezifikationen zu verankern, indem sie die entsprechenden Anforderungen festlegen. Dies wird nach den Erwartungen der Kommission dazu beitragen, die natürlichen Ressourcen und die ländliche Wirtschaft besser zu schützen, lokale Pflanzensorten und Tierrassen zu erhalten, die Landschaft des Produktionsgebiets zu bewahren und den Tierschutz zu verbessern.

Schließlich sollen die Erzeugergemeinschaften gestärkt werden. Die Mitgliedstaaten sollen Erzeugergemeinschaften für geografische Angaben auf deren Antrag hin anerkennen müssen. Anerkannte Erzeugergemeinschaften sollen in die Lage versetzt werden, ihre geografischen Angaben zu verwalten, durchzusetzen und weiterzuentwickeln, insbesondere indem sie Zugang zu den für die Bekämpfung von Produktfälschungen zuständigen Behörden und Zollbehörden in allen Mitgliedstaaten erhalten.

Europäische Kommission, PM vom 31.03.2022

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