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Europäische Kleinunternehmerregelung: Technische Schwierigkeiten bei Übermittlung von Umsatzdaten
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) weist auf aktuelletechnische Schwierigkeiten bei der Übermittlung von Umsatzdaten im Zusammenhangmit der europäischen Kleinunternehmerregelung hin.
Wer von einem Mitgliedstaat aufgefordert worden sein sollte,fehlende Umsatzmeldungen für einzelne oder mehrere Zeiträume nachzureichen,obwohl er diese beim BZSt bereits eingereicht hat, solle diese auf keinen Fall erneutan das BZSt übermitteln, bittet das Amt. Seien diese Daten übermittelt worden,lägen sie dem BZSt auch vor. Wenn das BZSt noch etwas benötige, weise es selbstdarauf hin.
An der Fehlerbeseitigung werde gearbeitet, sodass dieUmsätze den Mitgliedstaaten schnellstmöglich zur Verfügung gestellt würden. DasBZSt teilt mit, diesbezüglich in engem Kontakt mit den Mitgliedstaaten zustehen.
Bundeszentralamt für Steuern, PM vom 04.02.2026