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EU-Kommission sieht gebietsfremde Steuerpflichtige diskriminiert: Spanien muss gegensteuern
Aus Sicht der EU-Kommission diskriminiert Spaniengebietsfremde Steuerpflichtige, die in Spanien arbeiten und dort auch wohnen.In einer mit Gründen versehenen Stellungnahme fordert die EU-Behörde denMitgliedstaat auf, die Diskriminierung zu beenden.
Das Land verstoße gegen den Grundsatz des freienKapitalverkehrs, indem es die als Hauptwohnsitz genutzten Wohnungengebietsfremder Steuerpflichtiger besteuert. Grundsätzlich erhebe SpanienSteuern auf fiktive Einkünfte aus Immobilien, die sich im Besitz vonPrivatpersonen befinden, in Höhe von zwei Prozent des Katasterwerts.Immobilien, die gebietsansässigen Steuerpflichtigen in Spanien alsHauptwohnsitz dienen, seien jedoch von der Steuer befreit. DieseSteuerbefreiung gelte nicht für gebietsfremde Steuerpflichtige, rügt dieKommission.
Spanien hat nun zwei Monate Zeit, um auf die Stellungnahmezu reagieren und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Andernfalls kanndie Kommission beschließen, den Europäischen Gerichtshof anrufen.
Europäische Kommission, PM vom 29.04.2026