Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Ertragsteuer für Start-ups: Keine Änderu...

Ertragsteuer für Start-ups: Keine Änderung geplant

15.03.2021

Die Bundesregierung plant keine Maßnahmen, um die Verlustverrechnungsvorschriften des Körperschaftsteuergesetzes an die Besonderheiten von Start-ups anzupassen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 19/27102) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs. 19/26674) hervor.

Im Fokus des Entwurfs des Fondsstandortgesetzes stehe die Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen, so die Bundesregierung. Über die im Gesetzentwurf enthaltenen Maßnahmen hinaus seien derzeit keine weiteren Maßnahmen im ertragsteuerlichen Bereich geplant.

Deutscher Bundestag, PM vom 12.03.2021

Mit Freunden teilen